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  1. Relevante Dienstleistungen. Bescheinigung für steuerliche Zwecke gemäß § 36 Denkmalschutzgesetz. Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz. Denkmalliste, Denkmalarten, Tag des offenen Denkmals, Bauprojekte und weitere Informationen zum Denkmalschutz in Köln.

  2. Wieviel Gehalt zahlt Stadt Köln? Basierend auf 400 Gehaltsangaben beträgt das durchschnittliche Gehalt bei Stadt Köln zwischen 14.200 € für die Position „Auszubildende:r“ und 105.200 € für die Position „Amtsleiter:in“. Die Gehaltszufriedenheit liegt bei 3.5 von 5 und damit 3% über dem Branchendurchschnitt.

  3. www.stadt-koeln.de › indexStadt Köln

    Wir haben als größtes Dienstleistungs-unternehmen der Stadt mit rund 22.000 Mitarbeitenden in mehr als 700 Berufen eine gemeinsame Mission: Mach Köln! bunter, stärker, größer, schöner, kurz: besser.

  4. www.stadt-koeln.de › politik-und-verwaltung › pressePersonalbericht - Stadt Köln

    16. Nov. 2023 · Zum Stichtag des Personalberichts (31. Dezember 2022) haben 21.570 Menschen im Stammpersonal für die Stadt Köln gearbeitet. In den Jahren 2020 bis 2022 wurden aufgrund von Corona und des Ukraine-Konflikts mehr als 2.800 Einstellungen und Wiedereinstellungen, vornehmlich junger Menschen und Student*innen, wegen erforderlicher außerordentlicher Maßnahmen durchgeführt.

  5. www.stadt-koeln.de › artikel › 70265Über uns - Stadt Köln

    Ein Film über uns auf YouTube - die Stadt Köln als Arbeitgeberin. Wir haben viel vor – mit Ihnen! Köln steht in den kommenden Jahren vor den vielfältigen Herausforderungen einer wachsenden Stadt: Bevölkerungswachstum, Veränderungen der Altersstruktur, Klimawandel und Klimaschutz, Mobilität, Digitalisierung und wirtschaftlicher Wandel ...

  6. www.stadt-koeln.de › politik-und-verwaltung › jobsStellenangebote - Stadt Köln

    Unsere Stellenangebote nach Berufsfeldern sortiert: Verwaltung, Ingenieurswesen, IT, Sozialarbeit und -pädagogik, Ordnungs-und Verkehrsdienst, Medizin, Erziehung ...

  7. 50679 Köln. E-Mail an: 23-ortsbaurecht@stadt-koeln.de. Für die Auskunftserteilung aus dem Baulastenverzeichnis müssen Sie gemäß Landesbauordnung NRW ein berechtigtes Interesse darlegen. Die Baulastenauskunft ist gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW und der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln ...