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  1. Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte) kein Anspruch. Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte) 332 Euro. Pflegegrad 3 schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte) 573 Euro.

  2. 19. Feb. 2024 · Pflegeperson: Als Pflegeperson müssen Sie das erhaltene Pflegegeld nicht versteuern, wenn Sie ein:e nahe:r Angehörige:r des:der Pflegebedürftigen sind. Pflegen Sie z. B. eine Nachbarin oder einen Bekannten, ist das erhaltene Pflegegeld nur dann nicht zu versteuern, wenn die Pflege aufgrund einer „sittlichen Verpflichtung“ erbracht wird.

  3. ostbelgienlive.be › desktopdefault › tabid-7460Ostbelgien Live - Pflegegeld

    FAQ. Ostbelgien - Das Bürgerinformationsportal der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.

  4. Den Antrag auf Pflegegeld können Sie formlos stellen. Je nach Pflegekasse reicht dafür eine E-Mail, ein Anruf, ein Fax oder ein kurzer Brief. Die Pflegekasse stellt Ihnen dann ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das Sie ausfüllen müssen, damit der Antrag vollständig ist.

  5. Pflegegeld. 2008 wurde der Grundstein für eine landesweit einheitliche Sicherung der Pflege gelegt, eine sozialpolitische Entscheidung von großer Tragweite für alle Bürgerinnen und Bürger in Südtirol. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen, zur Pflegeeinstufung und zur Auszahlung des ...

  6. Je nach Pflegegrad stehen 761 bis 2.200 Euro pro Monat zur Verfügung. (3) Das Pflegegeld ist bei der Kombinationsleistung von den Pflegesachleistungen abhängig. Denn Ihr Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflegesachleistungen. Es gilt: Je mehr Sachleistungen Sie beanspruchen, desto weniger ...

  7. Pflegegeld kann bezogen werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird. Ständiger Pflegebedarf von zumindest mehr als 65 Stunden im Monat.