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  1. Mit der Einführung des allgemeinen Männerwahlrechts wurden in Österreich unter der Enns 64 Wahlbezirke geschaffen. Neben den 33 Städtewahlkreisen für Wien bestanden in der Folge zehn weitere Städtewahlkreise, in denen die Wahlberechtigten einer Reihe von Städten und Märkten zusammengefasst wurden. Die Landgemeindewahlkreise bestanden wiederum aus einer gewissen Anzahl von Gerichtsbezirken.

  2. Herzogtum Österreich unter der Enns: Es umfasste wesentliche Teile des heutigen Bundeslandes Niederösterreich, ausgenommen die Grafschaft Pitten und die Stadt Wiener Neustadt, die zunächst eine Sonderstellung besaßen und zeitweise zum Herzogtum Steier gehörten. Seit Anfang des 16. Jahrhunderts wurde für beide Teilherzogtümer die ...

  3. November 1918 […] der k.k. Statthalter in Oberösterreich einer provisorischen Landesregierung in Oberösterreich die Geschäfte übertrug, war – schon 10 Tage vor der Ausrufung der Republik in Wien – in diesem Schriftstück erstmals nicht mehr vom „Erzherzogtum Österreich ob der Enns“ die Rede, sondern von einem Land, das sich offiziell Oberösterreich nennt.

  4. Oberösterreich (Osterreich ob der Enns) ist ein Erzherzogtum und österreichisches Kronland. Es grenzt im Norden an Böhmen, im Osten an Österreich unter der Enns oder Niederösterreich, durch die Enns von diesem geschieden, im Süden an Steiermark und Salzburg, im Westen an Bayern und hat ein Areal von 11.982 km² (217,6 Quadratmeilen).

  5. Niederösterreich (Österreich unter der Enns) ist ein Erzherzogtum und österreichisches Kronland. Es bildet mit Oberösterreich das Stammland des österreichischen Kaiserstaates, grenzt im Norden an Böhmen und Mähren, im Osten an Ungarn, von dem es durch die March und Leitha getrennt wird, im Westen an Oberösterreich, von diesem durch die ...

  6. Österreich unter der Enns und Österreich ob der Enns eigenständige Kronländer waren; die Bestandteile des Königreichs Illirien, nämlich Kärnten, Krain, Görz/Gradiska mit Istrien insgesamt drei Kronländer ausmachen (Oktober 1849). Görz/Gradiska, Istrien und die reichsunmittelbare Stadt Triest mit ihrem Gebiet wurden als ...

  7. Erst das Februarpatent vom 26. Februar 1861 anerkannte es mit dem offiziellen Namen Erzherzogtum Österreich ob der Enns als selbständiges und gleichberechtigtes Kronland. In den offiziellen Titel der Habsburger aber wurde es weiterhin nicht aufgenommen. Der amtliche Landesname Amtlich wurde bis 1918 die Bezeichnung Österreich ob der Enns ...