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  1. Holen Sie sich die FDP aufs Handy – und seien Sie damit stets auf dem neuesten Stand, wo Sie mit anpacken können. Nutzen Sie bitte für die erste Anmeldung die Option „Magischer Link“. Geben Sie dazu Ihre E-Mail-Adresse ein, mit der Sie als Mitglied bei den Freien Demokraten registriert sind.

  2. Änderung der Finanz- und Beitragsordnung – Mitgliedsbeitrag 1. Rückkehr zur alten Beitragsstaffelung Ersetze § 8 Absatz 2 Satz 5 Finanz- und Beitragsordnung durch: „Nach folgender EURO-Einkommensstaffel sind monatlich mindestens zu entrichten: Bruttoeinkünfte monatlich: Mindestbeitrag monatlich: A bis 2.400 EURO 10,00 EURO B 2.401 bis 3.600 EURO 12,00 EURO C 3.601 bis 4.800 EURO 18,00 ...

  3. Der direkte Austausch und das gemeinsame Engagement für unsere Ziele: Vor Ort in unseren lokalen Gliederungen. Bundesweit, etwa bei Parteitagen. Digital, etwa in unseren digitalen Veranstaltungsreihen „Neu@FDP” und „Wir@FDP”. Zugang zur zentralen Plattform für digitale Parteiarbeit „meine freiheit”.

  4. FDP Mitgliedschaft Kündigung erstellen. Schnell und einfach kündigen. In nur 3 Schritten bist du mit deiner FDP Mitgliedschaft Kündigung fertig. Nach dem Versand musst du nur noch auf die Kündigungsbestätigung warten und dein Vertrag ist gekündigt. Dein Vertrag läuft dann nur noch bis zum von FDP Mitgliedschaft bestätigten ...

  5. Digital, etwa in unseren digitalen Veranstaltungsreihen „Neu@FDP” und „Wir@FDP”. ... Du bist noch unsicher, ob eine Mitgliedschaft das richtige für Dich ist? Du möchtest Dich dennoch für Freiheit, Fortschritt, Vielfalt und Wohlstand für alle ...

  6. 25. Sept. 2017 · Die FDP trat bundesweit mit 635 Kandidaten für neues Denken in der Politik an und konnte am 24. September 2017 beachtliche 80 Sitze erringen: Die zweitgrößte FDP-Bundestagsfraktion der Nachkriegsgeschichte. Doch wer sind die neuen und alten Abgeordneten, die im Bundestag für frischen Wind sorgen? Lernen Sie sie kennen.

  7. Erwerb der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft in der FDP, Landesverband Niedersachsen e.V., wird auf Antrag durch Beschluss des Vorstandes des Kreisverbandes, in dem der Bewerber wohnt (§ 7 BGB), erworben. Hat ein Mitglied mehrere Wohnsitze, bestimmt es selbst, wo es Mitglied ist.