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  1. Angesichts der Corona-Pandemie wurde der Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert und Leistungen erhöht. DIe Regeln wurden bis Ende 2021 verlängert.

  2. Bewilligter Zeitraum der Kurzarbeit: 1. März 2024 bis 31. Dezember 2024 Unterbrechungszeit: Juni 2024 bis Oktober 2024; Kurzarbeit erneut erforderlich: im November 2024; Ergebnis: Für den Arbeitsausfall im November 2024 ist eine neue Anzeige über Arbeitsausfall erforderlich. Diese Anzeige muss im Monat November 2024 bei der zuständigen ...

  3. 5. Jan. 2022 · Die Bezugsdauer wird für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits vor dem 31.03.2021 Anspruch hatten, auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens bis Ende März 2022. Das Kurzarbeitergeld wird für Beschäftigte in Kurzarbeit, die einen Entgeltausfall von mindestens 50 Prozent haben, von Januar bis März 2022 weiterhin aufgestockt.

  4. Corona: Sonderregeln zur Kurzarbeit bis Ende Juni. Betriebsführung. Februar 2022. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wird wegen der andauernden Corona-Pandemie bis 30. Juni 2022 verlängert. Die maximale Bezugsdauer beträgt 28 statt 24 Monate. Aufgrund der weiter andauernden Corona-Pandemie verbunden mit der Lieferketten-Problematik ...

  5. 1. Juli 2023 · Die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit endete am 31. Dezember 2021. Durch die "Kurzarbeitergeld­verlängerungs­verordnung" war in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. März 2022 die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit nur noch in Höhe von 50 Prozent ...

  6. 26. Jan. 2022 · Bis Ende September 2022 sind Auszahlungen in der Höhe von rund 9,8 Mrd. € für Kurzarbeit erfolgt, wie aus dem entsprechenden Bericht des Arbeitsministers hervorgeht (III-784 d.B.). Inklusive noch offener Verpflichtungen betrug die Budgetbelastung rund 10,11 Mrd. €. Zwischen März 2020 und Ende September 2022 haben insgesamt 1.329.477 Personen Kurzarbeitshilfe bezogen. Am stärksten ...

  7. 30. Juni 2022 · Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds kann sich zudem bis auf 28 Monate (maximal aber bis zum Ablauf des 30. Juni 2022) verlängern, wenn der Anspruch darauf bis zum 30. Juni 2021 entstanden ist. Schließlich wird das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte in Kurzarbeit, die einen Lohnausfall von mindestens 50 Prozent haben, bis Ende Juni aufgestockt.