Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Vor 6 Tagen · Wie lange dauert die Schulzeit bis zum Abitur? Das Abitur kann nach 12 bzw. 13 Jahren abgelegt werden. An den Gesamtschulen, Sekundarschulen oder anderen weiterführenden Schulen mit gymnasialer Oberstufe führt die Schullaufbahn über 13 Jahre zum Abitur.

  2. 27. Juni 2024 · In den neun Jahren bis zum Abitur werden aus Kindern Jugendliche und schließlich junge Erwachsene. Das Gymnasium begleitet sie auf diesem Weg - mit einer von Wertschätzung und Respekt getragenen Lernumgebung, die Schülerinnen und Schüler mit ihren Stärken und Schwächen annimmt und ihnen bestmögliche Unterstützung bietet.

  3. 4. Juli 2024 · Es dauert in der Regel zwei bis drei Jahre, abhängig vom Vorwissen und deinen schulischen Vorkenntnissen. Du brauchst in der Regel einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.

  4. 26. Juni 2024 · Bewerberinnen und Bewerber mit Vorbildung bayerischer Erster Lehramtsprüfung oder außerbayerischer Prüfung für das Lehramt an Gymnasien können sich jeweils 7 bis 5 Monate vor Vorbereitungsdienstbeginn anmelden.

  5. 8. Juli 2024 · Mit der Qualifikationsphase (Q1 und Q2) starten die letzten beiden Jahre der gymnasialen Oberstufe und damit die entscheidende Phase für das Abitur. Es findet die letzte Versetzung von der Einführungsphase in die Qualifikationsphase nach der Jahrgangsstufe 10 statt.

  6. 21. Juni 2024 · Die Unterrichtsfächer am Gymnasium decken viele verschiedene Bereiche unserer Welt und Kultur ab. Zum verbindlichen Fächerkanon des Gymnasiums gehören: Deutsch; Mathematik; mindestens zwei Pflichtfremdsprachen ; Natur und Technik (in der Unterstufe), Biologie, Chemie, Physik, Informatik bzw. spät beginnende Informatik

  7. 5. Juli 2024 · Das Gymnasium umfasst im achtjährigen Gymnasium die Jahrgangsstufen 5 bis 12, mit Einführung des neunjährigen Gymnasium die Jahrgangsstufen 5 bis 13. Zum Besuch ist eine Anmeldung erforderlich. Für Sie zuständig. Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.