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  1. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundes­minis­teriums der Justiz. Als zentraler Dienstleister der Justiz und als An­sprech­partner für den internationalen Rechtsverkehr erfüllt das BfJ vielfältige Aufgaben.

  2. www.bundesjustizamt.de › DE › ThemenBfJ - Führungszeugnis

    Ein Führungszeugnis können Sie entweder in der zuständigen Einwohnermeldebehörde oder beim Bundesamt für Justiz ( BfJ) direkt online beantragen: www.fuehrungszeugnis.bund.de.

  3. www.bundesjustizamt.de › DE › DasBfJBfJ - Kontakt

    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz. Informationen zur Organisation des BfJ finden Sie hier. Mehr erfahren

  4. Ihren Antrag leiten wir an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Dort wird der Antrag bearbeitet und das Führungszeugnis ausgestellt. Voraussetzungen. Sie bekommen das Führungszeugnis...

  5. Wir machen Bauen einfacher und günstiger! Gebäudetyp-E-Gesetz. „Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir Bauen in Deutschland günstiger, einfacher und unbürokratischer machen. Fachleute schätzen, dass sich dadurch bis zu 10 Prozent der Herstellungskosten einsparen lassen", so Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann.

  6. Die Auskunft aus diesem Zentralregister wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt. Das Führungszeugnis können Sie online beim Bundesamt für Justiz oder...

  7. Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Im Online-Portal können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.

  8. Bund. Baden-Württemberg. Bayern. Berlin. Brandenburg. Bremen. Hamburg. Hessen. Mecklenburg-Vorpommern. Niedersachsen. Nordrhein-Westfalen. Rheinland-Pfalz. Saarland. Sachsen-Anhalt. Schleswig-Holstein. Thüringen.

  9. Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.

  10. Postanschrift. Adenauerallee 99 - 103. 53113 Bonn. E-Mail. verwaltung@bfj.bund.de. Telefon. +49 22899 410-40. Fax. +49 22899 410-5050. Webseite. www.bundesjustizamt.de/ Routenplanung. Fahrplan für öffentliche Verkehrsmittel. Verwaltung digital!