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Online-Service: Bauen und Wohnen. Einige Verwaltungsangelegenheiten können Sie bereits online erledigen. Auf dieser Seite können Sie Online-Anträge nutzen, elektronisch mit dem Landratsamt kommunizieren oder amtliche Auskünfte abrufen.
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Wegweiser Bauen des Landratsamtes Starnberg. Hinweise zur Beantragung einer Baugenehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bauen und Verkehr.
Dies ist vielmehr das Landratsamt Starnberg. Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt entschieden (§ 36 BauGB).
Die Stadt Starnberg mit ihren Häusern und Straßen, den Bäumen, aber auch den Versorgungseinrichtungen, ist ein Stück gebauter Lebensraum. Die Ausgestaltung dieses Lebensraumes zu koordinieren und überwachen ist Aufgabe des Stadtbauamtes.
Beschreibungen von Leistungen der staatlichen und kommunalen Verwaltungen mit Kontaktinformationen der zuständigen Behörde.
Für Auskünfte zu Bodenrichtwerten, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Starnberg, hier den Gutachterausschuss oder unter folgenden Link: Bodenrichtwerte - Landratsamt Starnberg Leitfäden
Die Aufnahme der Nutzung genehmigter Bauvorhaben muss dem Landratsamt Starnberg - Kreisbauamt - angezeigt werden (Art. 78 BayBO). Daneben wird um Zuleitung einer Kopie an die Stadt Starnberg gebeten.
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Bebauungspläne der Gemeinde Gauting. Rechtsverbindliche Bebauungspläne stellt das Landratsamt online. weiter zum Landratsamt Starnberg / GEOLIS. Bebauungspläne im Verfahren (öffentliche Auslegungen) Bei Fragen zu den Plänen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.