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  1. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) § 45. Krankengeld bei Erkrankung des Kindes. (1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das ...

  2. Auf § 45 SGB V verweisen folgende Vorschriften: Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) Leistungen der Krankenversicherung. Übersicht über die Leistungen. § 11 (Leistungsarten) Leistungen bei Krankheit. Krankengeld. § 44b (Krankengeld für eine bei stationärer Behandlung mitaufgenommene Begleitperson aus ...

  3. Anlage 1 (zu § 135d)Leistungsgruppen der Krankenhausbehandlung. Anlage 2 (zu § 307 Absatz 1 Satz 3 SGB V)Datenschutz-Folgenabschätzung. § 45 SGB V Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung,

  4. § 45 SGB VII Voraussetzungen für das Verletztengeld (vom 01.04.2024) Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines durch einen Versicherungsfall verletzten Kindes gilt § 45 des Fünften Buches entsprechend mit der Maßgabe, dass 1. das Verletztengeld 100 Prozent des ...

  5. Die konkrete Rechtsgrundlage ist § 45 Abs. 1a SGB V. Damit ein Anspruch auf das Kinder-Krankengeld bei stationärer Mitaufnahme eines Elternteils besteht, müssen folgenden Voraussetzungen erfüllt werden: Der Elternteil, der das Kind in die stationäre Krankenhausbehandlung begleitet, muss gesetzlich krankenversichert sein.

  6. Können Eltern auch halbe Kinderkrankentage nehmen, z.B. wenn sie die Arbeit bereits angetreten haben? Das Kinderkrankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, die gesetzlich Krankenversicherte für (einzelne) Arbeitstage ab dem ersten Tag der Erfüllung der Voraussetzungen des § 45 SGB V in Anspruch nehmen können. So besteht ein Anspruch auf Kinderkrankengeld auch für den Tag an dem die ...

  7. 50. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – Drittes Kapitel. Leistungen der Krankenversicherung. Fünfter Abschnitt. Leistungen bei Krankheit. Zweiter Titel. Krankengeld (§ 44 - § 51) § 44 Krankengeld § 44a Krankengeld bei Spende von Organen, Geweben oder Blut … § 45 Krankengeld bei Erkrankung des ...

  8. 2 Der Anspruch besteht nur für ein Elternteil. 3 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 und die §§ 47 und 47b gelten entsprechend. (5) Anspruch auf unbezahlte Freistellung nach den Absätzen 3 und 4 haben auch Arbeitnehmer, die nicht Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 oder Absatz 1a sind. Drucken. Fünfter Abschnitt – Leistungen bei ...

  9. 1. Apr. 2020 · § 45 SGB V – Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat ...

  10. 1. Apr. 2020 · § 45 SGB V, Krankengeld bei Erkrankung des Kindes Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten.

  11. 19. Sept. 2022 · Kin­der­kran­ken­geld: Anspruchs­dauer. Je Kalen­der­jahr hat jeder Eltern­teil, bei dem die genannten Vor­aus­set­zungen vor­liegen, nach § 45 Abs. 2 SGB V für jedes Kind maximal für 10 Arbeits­tage Anspruch auf Kin­der­kran­ken­geld. Bei Allein­er­zie­henden ver­dop­pelt sich der Anspruch auf bis zu 20 Arbeits­tage ...

  12. 18. Dez. 2023 · Der Anspruch auf das Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme (§ 45 Abs. 1a SGB V – neu) kann, sofern die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden, parallel zum Anspruch auf Kinderkrankengeld für ein schwersterkranktes Kind (§ 45 Abs. 4 SGB V) oder dem Krankengeld bei stationärer Begleitung von Menschen mit Behinderung ...

  13. 1. Jan. 2022 · 01.01.2022. Gültig bis. 18.03.2022. Version. 004.00. (1) 1 Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen ...

  14. 1. Jan. 2024 · Text § 45 SGB V a.F. in der Fassung vom 01.01.2024 (geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359) buzer.de. Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006 . Vorschriftensuche § / Artikel. Gesetz. Vo ...

  15. Mit Wirkung ausschließlich für die Zeit vom 29.10.2020 bis 31.12.2020: Durch Art. 3 des Krankenhauszukunftsgesetzes v. 23.10.2020 (BGBl. I S. 2208) wurde § 45 Abs. 2a eingeführt, durch den der Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes abweichend von § 45 Abs. 2 je versicherten Elternteil für jedes Kind

  16. 30. Mai 2024 · Zweiter Titel: Krankengeld. § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes [1] (1) 1 Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das ...

  17. Unter Abschn. 5.3.5 des GR zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V und zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Abs. 4 SGB VII v. 22.3.2022 (Fundstelle: Rz. 94) empfiehlt der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene im Interesse einer familienorientierten Handhabung des § 45 SGB V ...

  18. 18. Feb. 2021 · Im Januar 2021 wurde § 45 SGB V geändert. Nach § 45 Abs. 2a SGB V haben nun auch Versicherte Anspruch auf Krankengeld, bei denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die ...

  19. 550. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – § 24i Mutterschaftsgeld § 44 Krankengeld § 44a Krankengeld bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes. 1. Normzweck; 2. Anspruch auf Krankengeld ...

  20. 9. Nov. 2010 · Die konkrete Rechtsgrundlage ist § 45 Abs. 1a SGB V. Damit ein Anspruch auf das Kinder-Krankengeld bei stationärer Mitaufnahme eines Elternteils besteht, müssen folgenden Voraussetzungen erfüllt werden: Der Elternteil, der das Kind in die stationäre Krankenhausbehandlung begleitet, muss gesetzlich krankenversichert sein.