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  1. 6. Mai 2024 · § 1944 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert (1) Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen. (2) 1 Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt.

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      § 1944 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften...

  2. 7. Mai 2024 · Für die angestrebte Wiedervereinigung Deutschlands hatte das Grundgesetz in seiner früheren Fassung zwei Wege vorgesehen. Zum einen den Beitritt anderer Teile Deutschlands zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Art. 23 GG (alte Fassung, a.F.), zum anderen die Möglichkeit des Beschlusses einer neuen Verfassung durch das deutsche Volk nach Art. 146 GG (a.F.).

  3. 6. Mai 2024 · Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

  4. Vor 2 Tagen · Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B), enthält Allgemeine Vertragsbedingungen für die Auführung von Leistungen. Vielen öffentlichen Aufträgen liegen diese Bedingungen zugrunde. Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B.

  5. 6. Mai 2024 · § 261 Änderung der eidesstattlichen Versicherung; Kosten § 262 Wahlschuld; Wahlrecht § 263 Ausübung des Wahlrechts; Wirkung § 264 Verzug des Wahlberechtigten § 265 Unmöglichkeit bei Wahlschuld § 266 Teilleistungen § 267 Leistung durch Dritte § 268 Ablösungsrecht des Dritten § 269 Leistungsort § 270 Zahlungsort

  6. 6. Mai 2024 · Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

  7. 23. Mai 2024 · (1) Absatz einsSämtliche Wohnungseigentümer können eine Vereinbarung über die Einrichtung bestimmter Funktionen innerhalb der Eigentümergemeinschaft oder über die Willensbildung treffen. Eine solche Vereinbarung ist rechtswirksam, wenn sie schriftlich geschlossen wird und soweit sie nicht zwingenden Grundsätzen dieses Bundesgesetzes widerspricht.