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  1. 12. Juni 2024 · Die 1-Prozent-Regelung ist eine Möglichkeit zur Versteuerung des geldwerten Vorteils, der durch die Privatnutzung eines Firmenwagens entsteht. Bei dieser Methode wird jeden Monat ein Prozent des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs zum monatlichen Gehalt hinzugerechnet und versteuert.

  2. 29. Mai 2024 · Bei der 1-Prozent-Regelung wird der geldwerte Vorteil, der durch die private Nutzung des Dienstwagens entsteht, monatlich pauschal versteuert. Dazu wird 1 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises des Firmenwagens zum Zeitpunkt der Erstzulassung angesetzt.

  3. 6. Juni 2024 · Das Gesetz zur Abschaffung des "Nebenkostenprivilegs" für Kabelgebühren ist seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft. Die Übergangsfrist geht noch bis zum 30. Juni 2024. Doch was verbirgt sich hinter der Abschaffung? Und was bedeutet das für Ihre Kabelanschluss-Kosten?

  4. Vor 6 Tagen · Als Arbeitnehmer müssen Sie diesen geldwerten Vorteil zusätzlich zu Ihrem Einkommen versteuern. Ihr zu versteuerndes Einkommen mit Firmenwagen beträgt dann insgesamt 3.570 Euro. Die 1-Prozent-Regelung ist eine einfache Möglichkeit Ihren Dienstwagen pauschal zu versteuern.

  5. 4. Juni 2024 · Wer einen Firmenwagen privat nutzt, muss die private Nutzung versteuern. Das Finanzamt sieht die private Nutzung als Sachzuwendung mit einem geldwerten Vorteil an. Dafür fällt Einkommenssteuer an. Zwei Möglichkeiten stehen dir dabei zur Verfügung: die pauschale Versteuerung nach der 1-Prozent-Regelung oder das Führen eines ...

  6. 13. Juni 2024 · Bei Anschaffungen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 wird die private Nutzung mit 1 % vom halben Bruttolistenpreis angesetzt (sog. 0,5-%-Regelung), wenn das extern aufladbare Hybridelektrofahrzeug eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder (alternativ)

  7. 24. Mai 2024 · Seit 2020 müssen für einen elektrischen Dienstwagen bis zu 60.000 Euro nur noch 0,25 Prozent geltend gemacht werden, also nur noch ein Viertel des Betrages, der für Verbrenner angesetzt wird – daher: Viertel-Regelung. Rechenbeispiel: 0,25-Prozent-Regelung bei Dienstwagen