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  1. Vor 5 Tagen · Spring- und Fallmesser sind grundsätzlich verboten, Ausnahme hierbei sind Springmesser, deren Klinge seitwärts herausspringt und deren Klinge (a) maximal 8,5 cm lang ist und (b) nicht beidseitig geschliffen ist. Wurfsterne sind ebenfalls verboten.

  2. 23. Juni 2024 · Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, ein generelles Umgangsverbot für Springmesser, Kampfmesser und Dolche zu prüfen. Außerdem soll das Führverbot von Messern mit feststehender Klinge mit einer Länge von zwölf oder mehr auf ab sechs Zentimeter hinabgesetzt werden.

  3. Vor 3 Tagen · Bestimmte Messer wie Butterfly- und Springmesser sind verboten. Es gibt auch Einschränkungen für erlaubte Messerarten, wie Einhandmesser. Im Rahmen des deutschen Waffenrechts gibt es klare gesetzliche Regeln, die den Besitz und die Einfuhr von Messern regeln.

  4. 29. Juni 2024 · (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 53 Absatz 1 Nummer 23 des Waffengesetzes handelt, wer innerhalb der in der Anlage beschriebenen Gebiete vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Absatz 1 eine Waffe oder ein Messer führt.

  5. 14. Juni 2024 · Ja. Gemäß Waffengesetz ist der Schlagring eine Waffe, mit welcher erheblicher Schaden angerichtet werden kann. Welche Strafe droht, wenn ich einen Schlagring benutze? Verletzen Sie eine andere Person mit einem Schlagring, handelt es sich dabei um gefährliche Körperverletzung.

  6. www.bundesrat.de › SharedDocs › drucksachenBeschluss - bundesrat.de

    14. Juni 2024 · Regelung eines generellen Umgangsverbotes für Springmesser. Ausweitung des Führensverbotes auf Messer mit feststehender Klinge schon ab sechs cm Klingenlänge.

  7. 11. Juni 2024 · Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zählen unter anderem ein generelles Verbot von Springmessern, eine Ausweitung des Führungsverbots auf Messer mit feststehenden Klingen ab sechs Zentimetern Länge und ein allgemeines Verbot von Messern im Sinne des Waffengesetzes in allen Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie in Bahnhöfen, es sei d...