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  1. Unverbindliche Gehaltstarifempfehlung 2024. Gemeinsam mit unserem Partnerverband. ARBEITGEBERVERBAND DEUTSCHER ARCHITEKTEN UND INGENIEURE e.V. - ADAI. veröffentlichen wir die seit Jahren herausgegebenen Gehaltstarifempfehlungen.

  2. 4. Mai 2024 · Seit dem 19.01.2024 können Anträge für BEW und Energieberatung wieder gestellt und bewilligt werden. Anträge für die EEW können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15.02. 2024, wieder gestellt werden.

  3. Gültig ab 1. Januar 2023. Wichtiger Hinweis: Für angestellte Mitarbeiter in Architektur-/Ingenieur- und Planungsbüros gibt es derzeit nur einen Tarifvertrag. Er umfasst nur wenige Büros und ist nicht verbindlich!

  4. Die Tarifverträge gelten für Ingenieur-, Architektur-, und Planungsbüros. Nicht erfasst werden Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros in den Betrieben des Bauhaupt- und Nebengewerbes. Laufzeit des Manteltarifvertrages: Laufzeit des Gehaltstarifvertrages: (einschl. Ausbildungsvergütung)

  5. Für wenige Berufsgruppen gibt es verbindliche Tarifverträge. Sie dienen vordergründig dem Schutz der Arbeitnehmer. In Architektur- und Ingenieurbüros gibt es sie nicht. Ein Tarifvertrag kann auch bindend sein, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer organisiert sind, der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer Mitglied in der ...

  6. Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros (Unverbindliche Gehaltstarifempfehlung des AG-Verbands deutscher Architekten und Ingenieure e.V. ADAI) 01.01.2023 gew./kaufm. 809,00 € 1.000,00 € 1.189,00 € Ortsgruppe I - alle anderen Orte nicht erfasst: Bauhaupt- und Nebengewerbe

  7. 24. Apr. 2019 · Die wichtigsten Tarifverträge für Ingenieure sind: Eisen und Stahl (ausgehandelt von der IG Metall) Holz und Kunststoff (IG Metall) Metall und Elektro (IG Metall) Textil und Bekleidung (IG...