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  1. 21. Mai 2024 · Was ist ein Verbraucherdarlehensvertrag? Durch den Verbraucherdarlehensvertrag gemäß § 491 BGB verpflichtet sich ein Unternehmen als Darlehensgeber, einem privaten Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich im Gegenzug zur Rückzahlung dieses Geldbetrags.

  2. 5. Mai 2024 · Unter " vergeblichen Aufwendungen " versteht man Ausgaben, die jemand im Vertrauen auf die ordnungsgemäße Erfüllung eines Vertrags getätigt hat, die sich jedoch im Nachhinein als nutzlos...

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  3. 6. Mai 2024 · 1. die ärztliche Zwangsmaßnahme notwendig ist, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden vom Betreuten abzuwenden, 2. der Betreute aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann, 3.

  4. 6. Mai 2024 · 1 Tätigt ein volljähriger Geschäftsunfähiger ein Geschäft des täglichen Lebens, das mit geringwertigen Mitteln bewirkt werden kann, so gilt der von ihm geschlossene Vertrag in Ansehung von Leistung und, soweit vereinbart, Gegenleistung als wirksam, sobald Leistung und Gegenleistung bewirkt sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einer erheblichen ...

  5. 16. Mai 2024 · Es gibt nicht nur eine, sondern verschiedene Möglichkeiten, die Bauabnahme zu erklären bzw. deren Wirkung herbeizuführen: Es gibt die ausdrückliche, die förmliche, die konkludente und die fiktive Abnahme, die jeweils in § 640 BGB bzw. in § 12 VOB/B geregelt sind. Die Grundsätze und gesetzlichen Regelungen zur Abnahme beim BGB ...

  6. 6. Mai 2024 · Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt. Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben. Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

  7. 21. Mai 2024 · Die Abtretungserklärung im Gesetz. Der Gesetzgeber definiert die Abtretungserklärung in § 398 BGB: “Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers."