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  1. Vor 5 Tagen · Erfahren Sie, wie Sie bis zum 30. April 2023 eine Grundsteuererklärung für Ihre Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft online oder per Formular abgeben können. Das BayernPortal bietet Ihnen Links zu ELSTER, den zuständigen Finanzämtern und weiteren Informationen.

  2. Vor 5 Tagen · Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren ermittelt. Ihnen werden deshalb drei Bescheide zugeschickt. Bescheid über den Grundsteuerwert (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) bzw. die Grundsteueräquivalenzbeträge (für Grundstücke)

  3. Vor 5 Tagen · Sie erhalten vom Finanzamt einen Bescheid über den Grundsteuerwert (für Grundsteuer A) bzw. die Grundsteueräquivalenzbeträge (für Grundsteuer B) und den Grundsteuermessbetrag.

  4. 1. Juli 2024 · Ausführliche Informationen zum Erinnerungsschreiben finden Sie unter https://www.grundsteuer.bayern.de. Bayernatlas Grundsteuer. Zum 30.11.2023 ist der kostenlose Abruf der Grundstücksdaten ausgelaufen. In der Zeit vom 01.12.2023 bis zum 31.12.2023 konnte bei der Bayerischen Vermessungsverwaltung der Datenbestand zum Stichtag 01.01.2022 ...

  5. Vor 6 Tagen · Bayern hat sich gegen die Anwen­dung des Bun­des­mo­dells ent­schieden. Für Grund­stücke wird in Bayern ein wer­tu­n­ab­hän­giges Flä­chen­mo­dell umge­setzt. Ent­schei­dend sind demnach für die Berech­nung die Flächen von Grund und Boden sowie Gebäude und die Gebäu­de­nut­zung.

  6. 20. Juni 2024 · Das Wichtigste in Kürze. Die Grundsteuer in Deutschland in ihrer bisherigen Form ist verfassungswidrig. Deshalb gibt es eine Grundsteuerreform. Wer zum Stichtag 1. Januar 2022 ein Grundstück besitzt, musste bis zum 31. Januar 2023 eine Grund­steu­er­er­klä­rung abgeben, in Bayern bis 30. April 2023.

  7. 25. Juni 2024 · Neben den analogen Produkten stellt die BVV zahlreiche Karten und digitale Geobasisdaten unter www.bayernatlas.de und www.geodaten.bayern.de/opengeodata kostenfrei zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter: www.ldbv.bayern.de