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  1. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz: GKV-Modernisierungsgesetz (GMG), ist die rechtliche Grundlage für den 2003 begonnenen Versuch einer Reform des deutschen Gesundheitswesens unter Kostengesichtspunkten.

  2. Die Regelung des § 62 Abs. 1 S 1 SGB V (idF durch Art. 1 Nr. 30 Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14.11.2003, BGBl I 2190, mWv 1.1.2004) begrenzt die Höhe der während jedes Kalenderjahres zu leistenden Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze.

  3. „In den Jahren 2004 bis 2007 dürfen die jährlichen Ver-waltungsausgaben der Krankenkassen je Versicherten im Vergleich zum Vorjahr die sich bei Anwendung der für das gesamte Bundesgebiet geltenden Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 ergebenden Ausgaben nicht überschrei-ten. Gliedern Krankenkassen Aufgaben aus, deren Kos-

  4. „In den Jahren 2004 bis 2007 dürfen die jährlichen Verwaltungsausgaben der Krankenkassen je Versicherten im Vergleich zum Vorjahr die sich bei Anwendung der für das gesamte Bundesgebiet geltenden Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 ergebenden Ausgaben nicht überschreiten. Gliedern Krankenkassen Aufgaben aus, deren Kosten bei Durchführung ...

  5. 28. Dez. 2003 · In dieser Ausgabe finden Sie eine Übersicht über die weiteren Änderungen, die zum 1. Januar 2004 in der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft treten.

  6. 1. Jan. 2004 · Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) ist ein großes Maßnahmenpaket beschlossen worden, das vor allem der kontinuierlichen Beitragssteigerung in der gesetzlichen Krankenversicherung entgegenwirken soll.

  7. 14. Nov. 2003 · Gesetz vom 14.11.2003. Eckpunkte der Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform (07/2003) Eckpunkte der Bundesregierung zur Modernisierung des Gesundheitswesens (02/2003) Inkrafttreten: Im Wesentlichen ab 01.01.2004. Wesentliche Inhalte: Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung.