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  1. 16. Mai 2024 · §§ 1896 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger (BtBG) Sächsisches Ausführungsgesetz zum Betreuungsgesetz (AGBtG)

  2. 22. Mai 2024 · Ein gesetzlicher Betreuer nach § 1896 ff. BGB soll und darf nicht bestellt werden!

  3. Vor 5 Tagen · Sie wird erst dann wirksam, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gem. §§ 1896 ff. BGB vorliegen.Das für die Bestellung eines Betreuers zuständige Gericht ...

  4. 13. Mai 2024 · Ein Berufsbetreuer übt die rechtliche Betreuung (§ 1896 ff. BGB) im Sinne eines entgeltlichen Gewerbes aus. Typische Krankheiten und Situationen, die einer gesetzlichen Betreuung zugrunde liegen können, sind degenerative Erkrankungen des Gehirns (z.B. Demenz), psychiatrische Erkrankungen, Suchtkrankheiten oder geistige Behinderungen.

  5. Vor 4 Tagen · Mehr... Wir führen seit über 20 Jahren rechtliche Betreuungen nach § 1896 ff.BGB im Einzugsbereich Garbsen, Neustadt a.Rbge., Seelze und Wunstorf. Wir bieten ein Ihnen ein umfassendes Angebot rund um das Thema rechtliche Betreuung und informieren, beraten und begleiten ehrenamtliche Betreuer.

  6. 5. Mai 2024 · Ihre Aufgabe ist das Führen von rechtlichen Betreuungen für anspruchsberechtigte Personen nach § 1896 ff BGB. Wir erwarten: - ein abgeschlossenes Studium im Bereich Sozialpädagogik (FH, Bachelor of Arts), Soziale Arbeit oder ein vergleichbares juristisches Studium

  7. 16. Mai 2024 · Wir sind ein innovativer sozialer Dienstleister im Rahmen des Betreuungsrechts gemäß §§ 1896 ff. BGB mit einem multi- professionellen Team von sechs hauptamtlichen Vereinsbetreuern und zahlreichen ehrenamtlichen Betreuern. Antrag auf Mitgliedschaft im Betreuungsverein Kyritz e.V.