Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954) § 41. Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum. (1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet.

  2. Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum. (1) 1 Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. 2 Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. 3 Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht. (2) 1 Berechnungen werden auf zwei Dezimalstellen ...

  3. Der Bewilligungszeitraum soll insbesondere in den Fällen regelmäßig auf sechs Monate verkürzt werden, in denen. 1. über den Leistungsanspruch vorläufig entschieden wird (§ 41a) oder. 2. die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung unangemessen sind. Die Festlegung des Bewilligungszeitraums erfolgt einheitlich für die Entscheidung ...

  4. Vorläufige Entscheidung. (1) Über die Erbringung von Geld- und Sachleistungen ist vorläufig zu entscheiden, wenn. 1. zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Geld- und Sachleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und die Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder. 2.

  5. Vorläufige Entscheidung. (1) 1 Über die Erbringung von Geld- und Sachleistungen ist vorläufig zu entscheiden, wenn. 1. zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Geld- und Sachleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und die Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder. 2.

  6. Die vor-läufige Bewilligung soll nach § 41 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 für sechs Monate erfolgen. Bei der vorläufigen Bewilligung nach § 41a ist zu prüfen, ob für die Berücksichtigung des Vermögens eine Ka-renzzeit nach § 12 greift. Für den Umgang mit der Karenzzeit wird auf die Fachliche Weisung zu § 12 verwiesen.

  7. Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 2 bis 4 sowie Absatz 6 gelten entsprechend. § 41a SGB II Vorläufige Entscheidung (1) Über die Erbringung von Geld- und Sachleistungen ist vorläufig zu entscheiden, wenn 1. zur Feststellung der Voraussetzungen.

  8. 1. Jan. 2024 · § 41 SGB 2 - Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum. Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24 ...

  9. 1. über den Leistungsanspruch vorläufig entschieden wird ( § 41a) oder. 2. die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung unangemessen sind. 3 Die Festlegung des Bewilligungszeitraums erfolgt einheitlich für die Entscheidung über die Leistungsansprüche aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. 4 Wird mit dem Bescheid über Leistungen ...

  10. § 41 Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum (1) 1Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  11. 1. Jan. 2005 · Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 SGB II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB II selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.

  12. Gesetzestext. 41 SGB II Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum. Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalender-tag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Mo-nat zu, wird die Leistung anteilig erbracht. Berechnungen werden auf zwei Dezimalstellen ...

  13. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41a SGB II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB II selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.

  14. § 40a SGB II, Erstattungsanspruch § 41 SGB II, Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum § 41a SGB II, Vorläufige Entscheidung § 42 SGB II, Fälligkeit, Auszahlung und Unpfändbarkeit der Leistungen § 42a SGB II, Darlehen § 43 SGB II, Aufrechnung § 43a SGB II, Verteilung von Teilzahlungen § 44 SGB II, Veränderung von Ansprüchen

  15. Abweichende Regelungen zu den Fachlichen Weisungen § 41a SGB II und der Arbeitshilfe „Vorläufige Entscheidung bei schwankendem Einkommen“ aufgrund der o. e. BSG-Rechtsprechung: Bei jeglichem Einkommen ist bei der abschließenden Entscheidung die Durchschnittsbildung nach § 41a Absatz 4 Satz 1 vorzunehmen.

  16. 1. Juli 2019 · Juli 2019] 1 § 41. Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum. (1) [1] Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. [2] Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. [3] Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht.

  17. 28. Nov. 2019 · Rechtsprechung zu § 41 SGB II - 2.344 Entscheidungen - Seite 1 von 47. 2.344 Entscheidungen:. LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2020 - L 15 AS 255/18. Rechtmäßigkeit eines befristeten Bewilligungsbescheides nach dem SGB II; ...

  18. 26. Juli 2016 · 2. die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung unangemessen sind. 3 Die Festlegung des Bewilligungszeitraums erfolgt einheitlich für die Entscheidung über die Leistungsansprüche aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Text § 41 SGB II a.F. in der Fassung vom 01.08.2016 (geändert durch Artikel 1 G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824)

  19. § 41 SGB II – Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. ... SGB II 2. Sozialgesetzbuch: Grundsicherung für Arbeitsuchende Zweites Sozialgesetzbuch Grundsicherung für Arbeitsuchende. Vom 24.12.2003 Ne ...

  20. § 41a Vorläufige Entscheidung (1) 1Über die Erbringung von Geld- und Sachleistungen ist vorläufig zu entscheiden, wenn 1.zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Geld- und Sachleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und die Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender