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  1. Im Rahmen der universitären Ausbildung bildet das erste juristische Staatsexamen nach neun Semestern den ersten Teil der fachwissenschaftlichen Ausbildung. Das erste Staatsexamen setzt sich zu...

  2. Das Studium der Rechtswissenschaft wird in Deutschland umgangssprachlich als Jurastudium bezeichnet. Wer ein Studium der Rechtswissenschaft absolviert hat und mit der ersten Prüfung (bzw. bis 2003 mit dem ersten Staatsexamen) abgeschlossen hat, wird heute als Jurist bezeichnet.

  3. Jährlich werden zwei Prüfungstermine der Ersten Juristischen Staatsprüfung (staatliche Pflichtfachprüfung) durchgeführt. Die schriftlichen Prüfungen finden jeweils im März (z.B. 2017/1) und im September (z.B. 2017/2) statt.

  4. 17. Okt. 2022 · Sogenannte Volljurist:innen haben ein juristisches Studium an einer Hochschule und ein staatliches Referendariat absolviert sowie zwei Staatsexamen erfolgreich abgelegt. Nach Bestehen des 2. Juristischen Staatsexamens werden sie zu Volljurist:innen, mit der sogenannten Befähigung zum Richteramt.

  5. Die Erste juristische Prüfung besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (Staatsprüfung) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (Universitätsprüfung), § 1 Abs. 1 Juristenausbildungsgesetz (JAG).

  6. Seit einigen Jahren besteht das Staatsexamen oder wie es mittlerweile heißt die erste juristische Prüfung aus zwei Teilen: Dem universitären Teil - eurem gewählten Schwerpunkt - und dem staatlichen Teil. In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit sich auszusuchen wann ihr welchen Teil ablegen wollt.

  7. Erste Juristische Staatsprüfung. Für die Erste Juristische Staatsprüfung ist ausschließlich das bayerische Landesjustizprüfungsamt zuständig. Anmeldung zum Staatsexamen.