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  1. 6. Mai 2024 · Frühere Fassungen von § 1820 BGB Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen.

  2. 6. Mai 2024 · (1) Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer (Betreuer). (2) Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.

  3. 6. Mai 2024 · § 1820 Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung. § 1820 hat 2 frühere Fassungen und wird in 20 Vorschriften zitiert.

  4. 13. Mai 2024 · Plötzlich meldet sich ein neu zum Ergänzungsbetreuer bestellter Anwalt, der einen Pflichtteilsanspruch der Schwester gegen einen geltend macht. Man beruft sich dann auf Verjährung (bei ...

  5. 6. Mai 2024 · (1) 1 Macht der Betreuer zur Führung der Betreuung Aufwendungen, so kann er nach den für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 669 und 670 vom Betreuten Vorschuss oder Ersatz verlangen. 2 Für den Ersatz von Fahrtkosten des Betreuers gilt die in § 5 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes für Sachv...

  6. 16. Mai 2024 · Was in Bezug der Mietkaution bei einem Vermieterwechsel gilt, ist in § 566a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) definiert. Demnach gilt auch, dass der alte Vermieter die Kaution an Mieter zurückzahlen muss, wenn dies nicht durch den neuen Vermieter erfolgt. Mehr dazu hier.

  7. Vor 3 Tagen · (1) Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft ist ein gegen die Gesellschaft gerichteter Vollstreckungstitel erforderlich. (2) Aus einem gegen die Gesellschaft gerichteten Vollstreckungstitel findet die Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschafter nicht statt.“