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6. Mai 2024 · Frühere Fassungen von § 1878 BGB. Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
- 1814 bis 1881 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de
§ 1878 hat 1 frühere Fassung und wird in 16 Vorschriften...
- 1863 bis 1867 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Reform des...
- § 1877 BGB Aufwendungsersatz Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser...
- 1814 bis 1881 BGB Bürgerliches Gesetzbuch - Buzer.de
6. Mai 2024 · (1) 1 Zur Abgeltung seines Anspruchs auf Aufwendungsersatz kann der Betreuer für die Führung jeder Betreuung, für die er keine Vergütung erhält, vom Betreuten einen pauschalen Geldbetrag verlangen (Aufwandspauschale). 2 Dieser entspricht für ein Jahr dem 17fachen dessen, was einem Zeugen als Höchstbetrag der En...
Vor 3 Tagen · 10.05.2023. Wie ist nach dem MoPeG die Zwangsvollstreckung gegen die GbR und ihre Gesellschafter gesetzlich geregelt? Hierzu verhält sich § 722 BGB neuer Fassung. Die Bestimmung, die ab 01.01.2024 maßgeblich ist, lautet: „§ 722 Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft oder gegen ihre Gesellschafter.
20. Mai 2024 · Lesen Sie § 1831 BGB kostenlos in der Gesetzessammlung von Juraforum.de mit über 6200 Gesetzen und Vorschriften.