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  1. 10. Mai 2024 · Die höhere Gewalt wird in der deutschen Rechtspraxis als unabwendbares Ereignis definiert, das nicht vorhersehbar ist und trotz äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden kann. Ihre rechtliche Relevanz ist besonders hoch, da sie Auswirkungen auf Vertragsleistungen und Haftungsfragen hat.

  2. 14. Mai 2024 · Deshalb fallen auch Fälle von "höherer Gewalt" darunter, die von außen einwirken und zu einer Einstellung des Betriebes führen, bspw. Betriebsschließungen aufgrund einer behördlichen Anordnung .

  3. 17. Mai 2024 · Höhere Gewalt liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn ein schadenverursachendes Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (subjektive Voraussetzung).

  4. 17. Mai 2024 · Kein Rücktrittsrecht bei höherer Gewalt. Erst die Corona-Pandemie, jetzt der Krieg in der Ukraine – für die Automobilindustrie waren und sind es schwierige Zeiten. Es kommt zu erheblichen Lieferengpässen und Produktionsverzögerungen. Deshalb sind die Lieferzeiten für Neuwagen enorm angestiegen. Die Konsequenz: Bestellstopps.

    • Höhere Gewalt1
    • Höhere Gewalt2
    • Höhere Gewalt3
    • Höhere Gewalt4
  5. 6. Mai 2024 · § 206 Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt. § 206 wird in 33 Vorschriften zitiert. Die Verjährung ist gehemmt, solange der Gläubiger innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist durch höhere Gewalt an der Rechtsverfolgung gehindert ist. § 205 ←. → § 207. Anzeige. Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben.

  6. 30. Apr. 2024 · Die Rechtstipps und Rechtsnews zum Thema Höhere gewalt. Aktuelle und wichtige Beiträge über Höhere gewalt nach Relevanz sortiert und geordnet.

  7. 14. Mai 2024 · Die Auffassung, dass sich auf „höhere Gewalt“ berufen kann, wer sich aufgrund der Corona-Krise aus einem bestehenden Vertragsverhältnis lösen will, ist weit verbreitet. Mit „höherer Gewalt“ sind Umstände gemeint, die sich der Kontrolle und Einflussnahme der Vertragspartner entziehen.