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  1. 28. Apr. 2024 · Unter § 107 zur Rentenabfindung heißt es dort: „Witwenrenten oder Witwerrenten werden bei der ersten Wiederheirat der Berechtigten mit dem 24fachen Monatsbetrag abgefunden.“ Heißt: Die...

  2. 3. Mai 2024 · Als „Starthilfe“ für die neue Ehe können sie eine Rentenabfindung beantragen. Und: Geht die neue Ehe in die Brüche oder stirbt der neue Partner, kann die damalige Witwen- oder Witwerrente wieder gezahlt werden. Hierfür muss ein neuer Rentenantrag gestellt werden.

  3. Vor 13 Stunden · Bei der ersten Wiederheirat erhalten Betroffene gemäß § 107 des Sechsten Sozialgesetzbuches das 24-Fache ihrer monatlichen Rente als Abfindung von der Deutschen Rentenversicherung. Diese Abfindung soll den Verlust der laufenden Hinterbliebenenrente teilweise kompensieren. Um finanzielle Engpässe vermeiden zu können, sollten Betroffene ihre Abfindung sorgfältig planen.

  4. 13. Mai 2024 · Bei ihrer Wiederheirat im März 2023 endete der Rentenanspruch, und die Abfindung wurde auf Basis der letzten zwölf Monate berechnet, in denen sie eine durchschnittliche Witwenrente von 540 Euro bezog. Ihre Abfindung errechnete sich somit auf 12.960 Euro. Sonderfall: Kleine Witwenrente.

  5. 12. Mai 2024 · Wenn Witwen oder Witwer wieder heiraten, verlieren sie den Anspruch auf ihre Hinterbliebenenrente. Deshalb müssen sie ihrem Rentenversicherungsträger die erneute Eheschließung umgehend mitteilen. Zwei Leistungen können die neu Verheirateten jedoch von der Rentenversicherung noch erhalten:

  6. 1. Mai 2024 · Die Rentenabfindung bei Wiederheirat von Witwen und Witwern erfolgt ohne Anrechnung der bereits geleisteten kleinen Witwenrente oder kleinen Witwerrente, wenn der vorletzte Ehegatte vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist. Dies gilt auch, wenn mindestens ein Ehegatte in der vorletzten Ehe vor dem 2. Januar 1962 geboren ist und diese ...