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  1. Vor 3 Tagen · Sitzung am 03.05.2024 den Zweiten Planentwurf des Regionalplans Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) – kurz: Teilplan NR – zur öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage RR 14/2024). Der Geltungsbereich des Teilplans NR umfasst räumlich den gesamten Regierungsbezirk Köln.

  2. 13. Mai 2024 · Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 15. Sitzung am 03.05.2024 den Zweiten Planentwurf des Regionalplans Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) – kurz: Teilplan NR – zur öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage RR 14/2024).

  3. Vor 2 Tagen · Shell Deutschland GmbH, Shell Energy and Chemicals Park Rheinland Nord, Godorfer Hauptstr. 150, 50997 Köln 22.05.2024 Feststellung, dass kein störfallrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich ist (§§ 15 (2a), 19 ( 4) oder 23a (2) BImSchG)

  4. Vor 3 Tagen · Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben innerhalb der Auslegungsfrist vom 21.05.2024 bis zum 25.06.2024 die Gelegenheit, zu dem Teilplan NR Stellung zu nehmen. Die Planunterlagen sowie Informationen zu den Möglichkeiten der Stellungnahme finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln ...

  5. Vor 3 Tagen · https://url.nrw/regionalplanungsverfahren. (Unter dem Link werden die Planunterlagen spätestens am 21.05.2024 veröffentlicht sein) Die Bekanntmachung mit weiteren Informationen zur Beteiligung wurde im amtlichen Teil des Amtsblattes Nr. 19 für den Regierungsbezirk Köln vom 13.05.2024 veröffentlicht: https://www.bezreg-koeln.nrw.

  6. Vor 3 Tagen · Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat am 10. Dezember 2021 beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen. Dieser bezieht sich räumlich auf den gesamten Regierungsbezirk Köln. Er legt die regionalen Ziele der Raumordnung für die Entwicklung der Region Köln sowie für alle ...

  7. 15. Mai 2024 · § 4 (Fn 6) Bestimmung des Amtsblatts zur Bekanntmachung von Widmungs-, Umstufungs - und Einziehungsverfügungen § 5 Zuständige Behörden nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz § 6 (Fn 6) Zuständige Verwaltungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen