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  1. 13. Mai 2024 · Gern machen wir Sie noch einmal auf die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) aufmerksam: Diese können nach der letztmaligen Fristverlängerung vom März noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

  2. 22. Mai 2024 · Hier finden Sie eine Übersicht zu allen Überbrückungshilfen des Bundes sowie den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den November und Dezember 2020. Für Fragen zu einzelnen Anträgen stehen wir Ihnen zur Verfügung unter ueberbrueckungshilfe@ifbhh.de.

  3. 13. Mai 2024 · Mit den Corona-Wirtschaftshilfen, u.a. Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen, wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen Corona-bedingten Umsatzrückgängen mit über 63 Mrd. € Bundesmitteln unterstützt. Damit die Auszahlung der Mittel an die Antragstellenden zügig erfolgen ...

  4. 17. Mai 2024 · Hintergrund: In Bayern wurden mehr als 11 Milliarden Euro Corona-Wirtschaftshilfen an über 440.000 Antragsteller ausgezahlt (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen). Die Bundesregierung hat die Mittel zur Verfügung gestellt und die Länder übernehmen die Abwicklung und tragen die Kosten.

  5. 8. Apr. 2022 · Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer unterliegen. Umsatzsteuer fällt nicht an. Coronahilfen sind keine außerordentlichen Einkünfte. Die beantragten und dringend benötigten Coronahilfen ließen vielfach auf sich warten. Vor allem die November- und Dezemberhilfen wurden an viele Unternehmen erst in 2021 ausgezahlt.

  6. 15. Mai 2024 · Verordnung zur Erprobung digitaler Formen der Aufgabenerledigung in der Verwaltung und zur Fortentwicklung des E-Governments im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (Digitalerprobungsverordnung MWIDE) Vom 5. Mai 2022 (Fn 1)

  7. 15. Mai 2024 · | Die noch ausstehenden rd. 400.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können noch bis zum 30.9.24 eingereicht werden. Eine nochmalige Verlängerung soll es nicht geben.