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  1. Bestattungen ohne Bestattungspflicht. Bestattungen ohne Bestattungspflicht Berlin und Bundesweit

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  1. 27. Juni 2024 · Je nach Bundesland reicht der Wunsch eines Elternteils, um auch Totgeburten unter 500 Gramm beziehungsweise unter 1.000 Gramm bestatten zu lassen. Außerdem werden Vorgaben hinsichtlich der Beförderung und der Einsargung von Leichen gemacht.

  2. 29. Juni 2024 · (1) Die Bestattung der Leichen und Totgeburten ist erst zulässig, wenn die Todesbescheinigung ausgestellt ist und das Standesamt die Eintragung des Sterbefalles bescheinigt hat oder eine Genehmigung der für den Bestattungsort zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde vorliegt oder wenn sie auf Anordnung der örtlichen ...

  3. 24. Juni 2024 · Im BGB § 1968 wird die Kostentragungspflicht einer Bestattung geregelt. Hier heißt es: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“. Das bedeutet, dass der oder die Erben die Kosten der Bestattung tragen müssen. Unabhängig davon, wie das Verhältnis dieser zu dem Verstorbenen war.

  4. 1. Juli 2024 · Bestattungspflichtige. 1 Für die Bestattung und die ihr vorausgehenden notwendigen Verrichtungen haben die in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 genannten Angehörigen unbeschadet ihrer Geschäftsfähigkeit zu sorgen. 2 Bestimmt die Gemeinde nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BestG die nach Satz 1 verpflichteten Angehörigen, so soll sie dabei den ...

  5. 1. Juli 2024 · Hier finden Sie: Bestattungsgesetz. Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (Bestattungsverordnung) Jeweils in der am 01.07.2024 geltenden Fassung.

  6. 1. Juli 2024 · (1) 1 Die Leichenschau (Art. 2 des Bestattungsgesetzes – BestG) ist unverzüglich zu veranlassen, zur Nachtzeit jedoch nur, wenn Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vorliegen. 2 Hierzu sind, wenn sie geschäftsfähig sind, verpflichtet: 1. a) der Ehegatte oder der Lebenspartner, b) die Kinder, c)

  7. 25. Juni 2024 · Im Todesfall müssen Sie eine Reihe an Formalitäten klären. Dazu gehören unter anderem: Sterbeurkunde beantragen, Verträge kündigen, Versicherungen informieren und Mietvertrag kündigen bzw. Immobilie verkaufen. Das erste Dokument, das im Sterbefall ausgestellt wird, ist der Totenschein, auch Todesbescheinigung genannt.