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  1. 15. Mai 2024 · Verordnung über die Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen für die Berufe Erzieherin oder Erzieher, Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger sowie Heilpädagogin oder Heilpädagoge in Nordrhein-Westfalen

  2. 21. Mai 2024 · Seit Beginn des Schuljahres 1999/2000 fördert die „EU-Geschäftsstelle für Wirtschaft und Berufsbildung“ der Bezirksregierung Arnsberg die Internationalisierung im Bereich der beruflichen Bildung. Sie nimmt dabei den Informations- und Beratungsauftrag des Schulministeriums NRW im Regierungsbezirk wahr und unterstützt die erfolgreiche Umsetzung von EU-Bildungsprojekten für Berufskollegs ...

  3. 15. Mai 2024 · Wenn Sie einen ausländischen Schul- oder Berufsabschluss haben, können Sie diesen in Deutschland anerkennen lassen. Im Vergleich zu Berufsabschlüssen können Hochschul- und Schulabschlüsse bereits anerkannt werden. Sie können dies jeweils auf Anabin überprüfen.

  4. 15. Mai 2024 · September 2005 über die Anerkennungen von Berufsqualifikationen im Lehrerbereich (AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt) | RECHT.NRW.DE. Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.5.2024. Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.

  5. 24. Mai 2024 · Das Your Europe Portal hilft. Wenn Sie im Ausland einen Schulabschluss erworben haben, können Sie sich diesen unter bestimmten Voraussetzungen in Schleswig-Holstein anerkennen lassen.

  6. Vor einem Tag · Wie Zusammenarbeit mehrdimensional und schulformübergreifend besonders gelingen kann, zeigt seit 2023 das innovative Projekt "Berufe rund ums Rad" der EU Geschäftsstelle Wirtschaft und Berufsbildung der Bezirksregierung Arnsberg - So wird dabei die Zusammenarbeit zwischen mehreren Berufskollegs (Leopold-Hoesch-BK, Fritz-Henssler-BK aus Dortmund, dem Lippe-BK) sowie der Käthe-Kollwitz ...

  7. Vor 5 Tagen · § 15 (Fn 9) Anerkennungsvoraussetzungen. § 16 (Fn 5) Finanzierung von Einrichtungen der Weiterbildung in anderer Trägerschaft. § 16a (Fn 16) Förderung von Einrichtungen der politischen Bildung. § 17 (Fn 17) Entwicklung und neue Zugänge. § 18 (Fn 17) Entwicklungspauschale. § 19 (Fn 17) Innovationsfonds. § 20 (Fn 18) Investitionskosten.