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  1. Werden AGB gegenüber einem Unternehmer[1] verwendet, gilt § 305 Abs. 2 BGB nicht. Zur Einbeziehung der AGB in den Vertrag genügt jede, auch stillschweigende Übereinstimmung der Parteien. Was nicht reicht, ist die bloße Branchenüblichkeit entsprechender Klauselwerke; es muss einen Hinweis auf bestimmte AGB ...

  2. Für die Einbeziehung von AGB im Verhältnis B2B muss der Verwender zunächst auf die eigenen AGB hinweisen. Es muss der anderen Vertragspartei möglich sein, die AGB vor Vertragsschluzss einzusehen. Anschließend reicht es, wenn die andere Partei der Einbeziehung nicht widerspricht.

  3. Eine aus­drück­liche AGB-Ein­be­zie­hung ist selbst dann wirksam, wenn dem Unter­nehmer die All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gungen der anderen Ver­trags­partei bei Ver­trags­schluss nicht zugäng­lich gemacht worden sind, er ihren Inhalt also nicht kennt.

  4. Bei einer laufenden Geschäftsbeziehung werden AGB, die bisher regelmäßig vereinbart waren, auch ohne erneuten Hinweis Bestandteil weiterer Verträge, wenn der Vertragspartner nicht widerspricht. Bei einer Änderung der AGB ist auch gegenüber einem Unternehmer ein eindeutiger Hinweis erforderlich.

  5. AGB werden unter drei Voraussetzungen Bestandteil eines Vertrags mit einem Verbraucher: Der Verbraucher muss ausdrücklich auf die AGB hingewiesen werden. Er muss in für ihn zumutbarer Weise die Möglichkeit erhalten, von ihrem Inhalt Kenntnis zu ...

  6. Je nachdem, ob die AGB gegenüber einem Verbraucher oder einem Unternehmer verwendet werden, sieht das Gesetz für eine wirksame Einbeziehung bestimmte Voraussetzungen vor. Einbeziehung gegenüber Verbrauchern

  7. 13. Juli 2017 · Es reicht jedoch für die Einbeziehung von AGB zwischen Unternehmen eine stillschweigend erklärte Willensübereinstimmung oder schlüssiges Verhalten aus, Grundsätzlich müssen die AGB bei...

  8. Für die wirksame Einbeziehung von AGB in Verträge mit Unternehmern gelten grundsätzlich weniger strenge Anforderungen (§ 310 Abs. 1 BGB). Eine ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung der Vertragspartner ist aber dennoch erforderlich.

  9. 30. Mai 2024 · Ja, es muss Einigkeit über die Einbeziehung der AGB zwischen Unternehmen bestehen. Dies kann jedoch auch stillschweigend geschehen. Es reicht aus, wenn der Unternehmer seinen Vertragspartner auf die AGB für B2B hinweist.

  10. Entscheidend für die wirksame Einbeziehung von AGB – ganz gleich ob gegenüber einem Verbraucher oder Unternehmer – ist das Einverständnis des Vertragspartners, das ausdrücklich oder konkludent erklärt werden kann.