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  1. 6. Mai 2024 · § 1854 Genehmigung für sonstige Rechtsgeschäfte. § 1854 hat 2 frühere Fassungen und wird in 12 Vorschriften zitiert. Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts. 1. zu einem Rechtsgeschäft, durch das der Betreute zu einer Verfügung über sein Vermögen im Ganzen verpflichtet wird, 2.

  2. 20. Mai 2024 · § 1850 BGB - Genehmigung für Rechtsgeschäfte über Grundstücke und Schiffe. Bürgerliches Gesetzbuch | Jetzt kommentieren. Zuletzt aktualisiert am: 20.05.2024. Buch 4 (Familienrecht) Abschnitt 3...

  3. 6. Mai 2024 · (1) 1 Der Betreuer nimmt alle Tätigkeiten vor, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen. 2 Er unterstützt den Betreuten dabei, seine Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen, und macht von seiner Vertretungsmacht nach § 1823 nur Gebrauch, soweit dies erforderlich ist.

  4. 13. Mai 2024 · Betreuungsgericht: Anordnung, Überprüfung von Betreuungen. Rahmenbedingungen, Unterstützung, Orientierung für Betreuer*innen.

  5. 22. Mai 2024 · Dazu gehören insbesondere Grundstücksrechtsgeschäfte und erb- und gesellschaftsrechtliche Rechtsgeschäfte. Schwerpunkte: Genehmigungstatbestände bei der Vermögenssorge. Genehmigungstatbestände der Personensorge. Unterschiede zwischen befreiten und nicht befreiten Betreuern und Befreiungen kraft Landesrechts für die Betreuungsbehörde.