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  1. 20. Mai 2024 · Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ist vom Alter des Kindes abhängig, siehe nachfolgende Tabelle zum Unterhaltsvorschuss: Kinder bis zu 5 Jahren: 230 Euro monatlich. Kinder von 6 Jahren bis 11 Jahren:301 Euro monatlich. Kinder von 12 Jahren bis 17 Jahren: 395 Euro monatlich.

  2. Vor 2 Tagen · Der Unterhaltsvorschuss wird durch das Jugendamt ausgezahlt. Es ist eine Geldzahlung für Kinder, deren Väter oder Mütter keinen Unterhalt zahlen. Der Betrag ist seit Anfang 2024 erhöht worden. Für alleinerziehende Eltern ist deshalb der Termin der Auszahlung des Unterhaltsvorschusses für Juni 2024 sehr wichtig.

  3. Vor 6 Tagen · Die Zahlbeträge im UVG liegen ab 1. Januar 2024 bei: 230,00 Euro für die Kinder im Alter von 0 bis unter 6 Jahre. 301,00 Euro für die Kinder im Alter von 6 bis unter 12 Jahren. 395,00 Euro für die Kinder im Alter von 12 bis unter 18 Jahren. Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt bei der Unterhaltsvorschussstelle.

  4. 14. Mai 2024 · Für den Unterhaltsvorschuss bedarf es eines schriftlichen Antrags bei der zuständigen Unterhaltsvorschuss-Stelle. Meist handelt es sich dabei um das jeweilige Jugendamt vom Wohnort des Kindes.

  5. 16. Mai 2024 · Januar 2024. Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden: Unterhaltsvorschuss hat sich erhöht. Mit dem Jahreswechsel haben sich die Unterhaltsvorschussbeträge erhöht. Darauf weist das Jugendamt des Landkreises Grafschaft Bentheim hin. Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden.

  6. 29. Apr. 2024 · Unterhaltsvorschuss beantragen. Datenschutz. Kontakt. Zuständig: Jugendamt. SG Beistandschaften/ Beurkundungen. Drucken. Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

  7. Vor 6 Tagen · Trennung, Schwangerschaft, Anerkennung der Vaterschaft oder Ansprüche auf Unterhalt – der Fachbereich Jugend berät alleinerziehende oder im Wechselmodell betreuende Elternteile im Bereich des Kindes- und Betreuungsunterhalts sowie junge Erwachsene zum Volljährigenunterhalt.