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  1. Das Sozialhilferecht kennt ganz unterschiedliche Hilfearten. Für einige dieser Hilfen ist die Kreisverwaltung Recklinghausen Ihr Ansprechpartner, andere müssen an anderer Stelle beantragt werden. Wir haben für Sie umfassende Informationen zusammengestellt:

  2. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Somit leistet der Kreis Recklinghausen als örtlicher Träger der Sozialhilfe einen wichtigen Beitrag zur sozialen Sicherung seiner Einwohner.

  3. Informationen zu Sozialhilfeangelegenheiten. Kreissozialbericht 2021. Darstellung der sozialen Situation im Kreis Recklinghausen.

  4. Hier im Fachbereich sind rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit beschäftigt, hilfesuchenden Menschen mit Rat und Tat beiseite zu stehen. Dies geschieht grundsätzlich durch Beratung sowie materielle und finanzielle Hilfen. Soziales. Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP) Hilfe zur Wohnungssicherung. Behindertenreferat. Seniorenreferat.

  5. Der Kreis Recklinghausen als örtlicher Sozialhilfeträger hat sich allerdings einige Entscheidungsbereiche (zum Beispiel Eingliederungshilfe, Hilfen in Einrichtungen) vorbehalten bzw. es sind sogar andere Leistungsträger (etwa der Landschaftsverband Westfalen-Lippe als überörtlicher Sozialhilfeträger) mit der Erbringung der Leistungen betraut.

  6. Sozialhilfe bzw. die Grundsicherung im Alter ist eine Hilfe zum Lebensunterhalt. Sie kommt für Personen in Betracht , denen z.B. wg. ihren Alters oder wg. voller Erwerbsminderung das Existenzminimum nicht zur Verfügung steht.

  7. Alle Formulare, die Sie benötigen, um einen Antrag auf Hilfe bei Pflegebedürftigkeit in Einrichtungen zu stellen, finden Sie unter dem Punkt „Formulare“ und können Sie dort kostenlos herunterladen. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Dokumente erforderlich sind.