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  1. Das Bundeskabinett hat am 15. September die "Regelbedarfsstufen-Fortschreibungs­verordnung 2022" gebilligt. Mit der Verordnung werden die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe und in der Grundsicherung zum 1. Januar 2022 erhöht.

  2. Die Regelbedarfsstufenermittlung berücksichtigt Stand und Entwicklung von Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten. Grundlage sind die tatsächlichen, statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben von Haushalten in unteren Einkommensgruppen. Datengrundlage ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS).

  3. 1. Jan. 2011 · Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro. Regelbedarfsstufe 1: Für jede erwachsene Person, die in einer Wohnung nach § 42a Absatz 2 Satz 2 lebt und für die nicht Regelbedarfsstufe 2 gilt. Regelbedarfsstufe 2: Für jede erwachsene Person, wenn sie. 1.

  4. In der nachfolgenden Tabelle werden die Werte für die einzelnen Regelbedarfsstufen für 2022 ausgewiesen, die sich aus drei möglichen Varianten ergeben: 1. Fortschreibung nach geltendem Recht: 0,76 Prozent 2. Fortschreibung nach voraussichtlicher Preisentwicklung Dezember 2021 zu

  5. Der Regelbedarf ist in sechs Regelbedarfsstufen (RBS) unterteilt, aus denen sich die im Einzelfall anzuerkennenden monatlichen Regelsätze ergeben. Die für Erwachsene geltenden Regelbedarfsstufen (RBS 1 bis 3) unterscheiden danach, ob und mit wem die Leistungsbeziehenden in einem Haushalt leben.

  6. 1. Jan. 2024 · Erfahren Sie alles Wichtige über die aktuellen Regelbedarfsstufen des Bürgergelds (ehemals Hartz 4) nach § 28 SGB XII für 2024 sowie frühere Regelbedarfe.

  7. Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für Leistungen nach § 2 AsylbLG führt zu Mehrausgaben von Ländern und Kommunen in Höhe von 6,5 Millionen Euro im Jahr 2022.

  8. Durch die Regelbedarfsfortschreibungsverordnung (RBFV 2022) vom 13.10.2021 erhöhen sich die die Regelsätze (auch Regelbedarf genannt) im SGB II und SGB XII zum 1. Januar 2022 um 0,76 % und wurden wie folgt festgelegt:

  9. Die sozialhilferechtlichen Regelsätze basieren auf bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen (vgl. § 27a Abs. 3 SGB XII), die sich nach § 28 SGB XII aus der bundesweiten Auswertung der EVS ergeben.

  10. Zum 1. Januar 2024 sind die Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe und im Bürgergeld um gut zwölf Prozent gestiegen. Ebenso erhöhten sich die Beträge für den persönlichen Schulbedarf um etwa ...