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  1. Der Studierendenausweis wird in der neuen Uni Bonn App in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Informationen finden Sie unter Uni Bonn App . Wenn Sie die Uni Bonn App nicht nutzen können oder möchten, können Sie Ihren Studierendenstatus alternativ mit einer Studienbescheinigung nachweisen.

  2. Formulare. In diesem Bereich finden Sie alle notwendigen Formulare, die Sie für die Bewerbung und Zulassung oder bei weiteren studentischen Angelegenheiten benötigen.

  3. Einschreibung nach der Zulassung. In der Regel finden Sie die Informationen zur Einschreibung auf Ihrem Zulassungsbescheid. Bei zulassungsfreien Studiengängen erhalten Sie die notwendigen Informationen im Rahmen der Online-Einschreibung.

  4. www.studienservice.uni-bonn.de › qisserver › pages- Universität Bonn

    Sie haben sich für ein Studium an der Universität Bonn entschieden und möchten sich bewerben oder einschreiben. Studierende Sie sind bereits an der Universität Bonn eingeschrieben und möchten die Selbstbedienungsfunktionen der Studienverwaltung nutzen oder sich bewerben.

  5. application.uni-bonn.de › qisserver › pages- Universität Bonn

    Grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen, Kirchl. Examen, Magister Theologiae): Über dieses Portal können Sie sich für die meisten grundständigen Studiengänge der Universität Bonn direkt bewerben. Für alle weiteren Programme nutzen Sie bitte den Bewerbungsguide und informieren sich dort über das für Sie gültige ...

  6. Die Universität Bonn nutzt ab dem 01.12.2021 das elektronische Studenten-Meldeverfahren (SMV). Ab diesem Zeitpunkt können Meldungen der Krankenkassen in Papierform nicht mehr entgegengenommen werden. Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland eine elektronische Meldung ...

  7. Bewerbungsfristen. Bitte beachten: Für Human- und Zahnmedizin ist eine Bewerbung an der Universität Bonn nur zum Wintersemester möglich! Bewerbungsfrist für Pharmazie: 15. Januar. Einschreibefristen. Die Einschreibungsfrist für Studienplätze im zentralen Vergabeverfahren (ZV) wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt.