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  1. Der österreichische Psychologe Werner Stangl definiert den Begriff in seinen Arbeitsblättern: „Unter Hörigkeit versteht man ganz allgemein die gefühlsmäßige Bindung an andere Menschen in einem Ausmaß, in dem die persönliche Freiheit und menschliche Würde aufgegeben werden.“.

  2. Bedeutungen (2) ⓘ. an jemanden oder etwas [triebhaft, sexuell] stark gebunden, von ihm völlig, bis zur willenlosen Unterwerfung abhängig. Beispiele. eine dem Mann hörige Frau. er ist ihr [sexuell] hörig. an das von Grund- oder Gutsherren verliehene Land gebunden, zu bestimmten Diensten und Abgaben verpflichtet. Gebrauch. Geschichte.

  3. Wortbildung mit ›hörig‹ als Erstglied: Hörigkeit · mit ›hörig‹ als Letztglied: obrigkeitshörig Bedeutungsübersicht sich dem Willen eines anderen unterwerfend

  4. de.wiktionary.org › wiki › hörighörig – Wiktionary

    Worttrennung: hö·rig, Komparativ: hö·ri·ger, Superlativ: am hö·rigs·ten. Aussprache: IPA: [ ˈhøːʁɪç ], [ ˈhøːʁɪk] Hörbeispiele: hörig ( Info) hörig ( Info) Reime: -øːʁɪç. Bedeutungen: [1] historisch, veraltet: an Land/Ländereien gebunden und deshalb abhängig vom Grundherren und zu Abgaben verpflichtet. [2] stark ...

  5. hörig, adj. unterthänig, eigen; eigentlich nur zu einem gute gehörig, vom herrn desselben abhängig ( vergl. hören II, 6 sp. 1811), und in diesem sinne scheint das wort seine rechte heimat im niedern Deutschland gehabt zu haben, oberdeutsch ist vielmehr gehœrec, ahd. gahôrig, subjectus, obediens.

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