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  1. Johann Ernst II. (* 11. September 1627 in Weimar; † 15. Mai 1683 ebenda) war Herzog von Sachsen-Weimar. Er stammte aus der ernestinischen Linie des Hauses Wettin .

  2. Biographie. E. erhielt seine Ausbildung bei seinem Onkel Leopold in Brüssel, auf der Universität Bonn und im Garde-Reiterregiment in Dresden. 25jährig folgte er seinem Vater in der Regierung in den nur in Personalunion verbundenen Herzogtümern Sachsen-Coburg und Gotha. Liberaldemokratisch eingestellt, führte E. zahlreiche Reformen durch.

  3. Ernst August Karl Johann Leopold Alexander Eduard (* 21. Juni 1818 in Coburg; † 22. August 1893 in Reinhardsbrunn bei Gotha) war von 1844 bis 1893 Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha . Inhaltsverzeichnis. 1 Familiärer Hintergrund. 1.1 Trennung der Eltern. 1.2 Kindheit und Jugend. 2 Politisches Wirken. 3 Künstlerisches und kulturelles Wirken.

  4. Religion. Lutheran. John Ernest II (11 September 1627, in Weimar – 15 May 1683, in Weimar), was a duke of Saxe-Weimar. He was the second but eldest surviving son of William, Duke of Saxe-Weimar, and Eleonore Dorothea of Anhalt-Dessau .

  5. Startseite. Johann Ernst II., Sachsen-Weimar, Herzog. Favoriten. Johann Ernst II., Sachsen-Weimar, Herzog. Geboren: 11. September 1627, Weimar. Gestorben: 15. Mai 1683, Weimar. Quelle: Wikimedia Commons. Hat mitgewirkt an: Dritteltaler des Herzogs Johann Ernst II. von Sachsen-Weimar , 1674. Des ... Herrn Johann Ernstens/ Hertzogs zu Sachsen ...

  6. Ernst II. von Mansfeld-Vorderort. Nachdem E. und seine beiden Brüder Günther III. und Hoyer IV. (VI.) sowie die Vettern Gebhard VII. und Albrecht IV. (VII.) mündig geworden waren, wurde 1501 der gräfliche Herrschaftskomplex bis auf die gemeinschaftlichen Jagd- und Fischrechte sowie die Städte Eisleben und Hettstedt geteilt.

  7. Juni 1818 ‐ 22. August 1893 . Bild: Archiv | Leopoldina . Ernst II. von Sachsen‐Coburg und Gotha war ein deutscher Adeliger. Er galt als liberaler Politiker. Im Zug der deutschen Revolution von 1848/49 gewährte er Pressefreiheit sowie die Einrichtung von Volksvertretungen und Geschworenengerichten.