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  1. Dieser Paragraph regelt den öffentlichen Glauben des Grundbuchs, der dem Erwerber eines Rechts an einem Grundstück oder einem solchen Recht zugutekommt. Er enthält die Voraussetzungen und Folgen für die Richtigkeit des Grundbuchs sowie die Wirksamkeit von Beschränkungen des Rechts.

  2. Öffentlicher Glaube des Grundbuchs. (1) 1 Zugunsten desjenigen, welcher ein Recht an einem Grundstück oder ein Recht an einem solchen Recht durch Rechtsgeschäft erwirbt, gilt der Inhalt des Grundbuchs als richtig, es sei denn, dass ein Widerspruch gegen die Richtigkeit eingetragen oder die Unrichtigkeit dem Erwerber bekannt ist. 2 Ist der ...

  3. Dieser Blog-Beitrag erklärt das Prinzip des öffentlichen Glaubens im deutschen Grundbuchrecht, das die Rechtssicherheit von Erwerbern und Berechtigten gewährleistet. Er erläutert die Anwendungsfälle, Ausnahmen und Folgen des öffentlichen Glaubens sowie die Rolle des guten Glaubens.

  4. 24. Juni 2024 · Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben. (1) Zugunsten desjenigen, welcher ein Recht an einem Grundstück oder ein Recht an einem solchen Recht durch Rechtsgeschäft erwirbt, gilt der Inhalt des Grundbuchs als richtig, es sei denn, dass ein Widerspruch gegen die Richtigkeit eingetragen.

  5. § 892 Öffentlicher Glaube des Grundbuchs. I. Zweck und Bedeutung der Norm; II. Inhalt des Grundbuchs; III. Erwerb durch Rechtsgeschäft; Verkehrsgeschäft; IV. Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs; V. Kenntnis der Grundbuchunrichtigkeit; VI. Nicht eingetragene Verfügungsbeschränkungen (Abs. 1 S. 2) VII. Wirkungen des ...

  6. 1. Apr. 2024 · Lesen Sie § 892 BGB kostenlos in der Gesetzessammlung von Juraforum.de mit über 6200 Gesetzen und Vorschriften.

  7. Der gutgläubige Erwerb von unbeweglichen Sachen ist in § 892 BGB geregelt. Beispiel: A verkauft B ein Grundstück unter notarieller Beurkundung. Der B wird in das Grundbuch eingetragen. B verkauft das Grundstück wiederum an C. A war zum Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums unerkannt geisteskrank.