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  1. Der Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen war ein Fürst aus dem Hause Wettin. Ab dem 23. Juni 1611 war er Kurfürst von Sachsen und Erzmarschall des Heiligen Römischen Reiches. Er war der zweite Sohn des Kurfürsten Christian I. und folgte seinem kinderlosen Bruder Christian II. in der Regierung nach.

  2. Johann Georg von Brandenburg (* 11. September 1525 in Cölln; † 8. Januar jul. / 18. Januar 1598 greg. ebenda) war vom 3. Januar 1571 bis zu seinem Tode Markgraf von Brandenburg sowie Kurfürst und Erzkämmerer des Heiligen Römischen Reiches.

  3. Johann Georg I., Kurfürst von Sachsen, 1611—1656, als zweiter Sohn des Kurfürsten Christian I. geb. am 5. März 1585, gest. am 8. Octbr. 1656, folgte nach dem kinderlosen Tode seines älteren Bruders Christian

  4. Johann Georg, Herzog zu Sachsen, war geboren zu Weimar am 12. Juli 1634 als fünfter Sohn des Herzogs Wilhelm zu Sachsen und der Eleonore Sophie geborener Fürstin zu Anhalt und starb auf der Prunftau bei Wilhelmsthal am 19. Sept. 1686.

  5. Seit dem 12.5.1755 fungierte er offiziell als Stellvertreter des sächsischen Generalfeldmarschalls Rutowski. Schon zu Beginn des Siebenjährigen Kriegs kapitulierte die verkleinerte sächsische Armee am 15.10.1756 in auswegloser Situation bei Pirna.

  6. Johann Georg I. von Mansfeld-Eisleben. J. begründete 1563 in der verhängnisvollen Teilung des bislang von den Söhnen Ernsts II. gemeinschaftlich regierten vorderortischen Teils der Grafschaft Mansfeld die Eislebener Linie.

  7. März 1585 in Dresden; † 8. Oktober 1656 ebenda) war ein Fürst aus dem Hause Wettin (albertinische Linie). Seit dem 23. Juni 1611 war er Kurfürst von Sachsen und Erzmarschall des Heiligen Römischen Reiches.