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  1. Definition. § 93 Abs. 1 StGB definiert Staatsgeheimnisse als „Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind“ ( Geheimhaltungsfähigkeit) „und vor einer fremden Macht geheim gehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der ...

  2. 31. Mai 2023 · Staatsgeheimnisse sind gemäß § 93 Abs. 1 StGB Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich sind und die unbedingt geheim gehalten werden müssen ...

  3. Wer sich ein Staatsgeheimnis verschafft, um es zu verraten, wird wegen Ausspähung von Staatsgeheimnissen mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft.

  4. Staatsgeheimnis sind geheime Informationen, die für die Sicherheit des Staates wichtig sind. Erfahren Sie, wie das Staatsgeheimnis in Deutschland definiert und geschützt wird und welche Rolle die Rechtsprechung dabei spielt.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  5. Begriff des Staatsgeheimnisses. (1) Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.

  6. (1) Wer ein Staatsgeheimnis, das von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheimgehalten wird, an einen Unbefugten gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht und dadurch fahrlässig die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf ...

  7. Gesetzlich gefasster Sammelbegriff für Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheim gehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden (vgl. § 93 I StGB).