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Bastard ist eine seit dem Mittelalter übliche (und jahrhundertelang keineswegs als ehrenrührig empfundene) Bezeichnung für ein uneheliches Kind eines Adligen. Der Begriff war ursprünglich ein fester Terminus des Feudalwesens zur Bezeichnung eines vom adligen Vater rechtlich anerkannten Kindes. [1]
Definition, Rechtschreibung, Synonyme und Grammatik von 'Bastard' ️ Auf Duden online nachschlagen ️ Wörterbuch der deutschen Sprache.
Bastard m. in feudalistischer Zeit ‘außerehelich geborenes Kind eines Adligen und einer Frau niedrigeren Standes’, in der Biologie ‘Tier oder Pflanze aus einer Kreuzung unterschiedlicher Rassen oder Arten’. Ende des 12. Jhs. in den Formen mhd. basthart, basthert und baster aus gleichbed. afrz. bastart, mfrz. bastard (frz. bâtard) entlehnt
Bedeutung/Definition. 1) uneheliches Kind, besonders eines gesellschaftlich hoch gestellten Vaters und einer Mutter aus niedrigerem Stand [Gebrauch: veraltet] 2) verabscheuter Mensch [Gebrauch: Schimpfwort] 3) durch Rassen- oder Artenkreuzung entstandenes Tier oder entstandene Pflanze.
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Bastard ist ein Fremdwort aus dem Französischen, das ursprünglich ein außerehelich gezeugtes Kind bezeichnete. Heute wird es auch für Hybriden oder als Schimpfwort verwendet.
IPA: [ ˈbastaʁt] Hörbeispiele: Bastard ( Info) Bedeutungen: [1] veraltet für: uneheliches Kind, besonders eines gesellschaftlich hoch gestellten Vaters und einer Mutter aus niedrigerem Stand. [2] umgangssprachlich, abwertend, salopp: verabscheuter Mensch beziehungsweise Mistkerl.
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