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  1. Der Begriff Monarchie bezeichnet eine Staatsform mit einer Person, dem Monarchen, welcher das Amt des Staatsoberhaupts typischerweise auf Lebenszeit oder bis zu seiner Abdankung innehat. Die Monarchie bildet somit das Gegenstück zur modernen Republik. In der Regel wird das Amt aus dem Kreis adliger Personen durch Vererbung oder Wahl ...

  2. Monarchismus ist die staatstheoretische Position zugunsten der Monarchie, das heißt beispielsweise des vererbbaren oder gewählten König - oder Kaisertums, wobei die Bezeichnungen für Monarchen abhängig von Sprache und Tradition variieren.

  3. Als Habsburgermonarchie oder Habsburgerreich bezeichnet die Geschichtswissenschaft die Herrschaftsgebiete, die das Haus Habsburg vom ausgehenden Mittelalter bis 1918 großenteils in Personalunion regierte. Das Reich war ein ausgedehnter Länderkomplex und politisch eine so genannte composite monarchy, eine zusammengesetzte Monarchie ...