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  1. Protokolle, Dateiformate und Ähnliches werden als „proprietär“ bezeichnet, wenn sie nicht oder nur mit Schwierigkeiten von Dritten implementierbar und deshalb nicht zu öffnen oder zu lesen sind, weil sie z. B. lizenzrechtlich, durch herstellerspezifisches Know-how oder durch Patente beschränkt sind.

    • Dateiformat

      Bei Formaten, die nur durch einen Hersteller festgelegt...

  2. [1] in jemandes Besitz, jemandem zugehörig. [2] Informatik, Hardware, Software: nicht offen, nicht den allgemein anerkannten Standards entsprechend, sondern eine „hauseigene“ Entwicklung darstellend. [3] in juristischem Sinne, ohne Rechtsterm zu sein: urheberrechtlich geschützt. Herkunft: zu lateinisch: proprius → la (eigen, eigentümlich) [1]

  3. Bedeutungsübersicht. [ Technik] (durch Inkompatibilität zu anderen Technologien) an die Technologie des Herstellers gebunden; nicht frei, sondern nur mit Komponenten, Geräten eines bestimmten Herstellers einsetzbar. a) [ metonymisch] vom technischen Standard abweichende, eigene Technologien anwendend, einsetzend.

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  5. Bedeutung/Definition. 1) Eigentümer; Person, die die rechtliche Herrschaft über eine Sache hat [Gebrauch: alt, überholt] 2) herstellerspezifisches Produkt, das nur für eine bestimmte, herstellerspezifische Computerserie verwendet werden kann [Gebrauch: Informatik]