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  1. Hochtaunuskreis - Ausländerbehörde. Ludwig-Erhard-Anlage 1–5 DEU-61352 Bad Homburg. E-Mail: auslaenderbehoerde@hochtaunuskreis.de

  2. Kontakt. Internet. Zuständigkeit für. Stichwörter. Hochtaunuskreis - Ausländer, Flüchtlinge und Personenstandswesen. Adresse. Hausanschrift. Ludwig-Erhard-Anlage 1-5. 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Kontakt speichern. Parkmöglichkeiten. Parkplatz: Parkhaus A und B. Anzahl der Stellplätze: 106. Gebührenpflichtig. Haltestellen.

    • Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) und des EWR einreichen.
    • Asylantrag.
    • Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung beantragen.
    • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen.
  3. Bitte beachten Sie: Die Ausländerbehörde der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe ist ausschließlich zuständig für Personen mit Wohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe. Wer in einer der übrigen Städte und Gemeinden des Hochtaunuskreises wohnt, muss sich an die Ausländerbehörde des Hochtaunuskreises im Landratsamt wenden.

  4. Hochtaunuskreis - Ausländerbehörde. Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg. Termine bei der Ausländerbehörde müssen vorab vereinbart werden: Öffnungszeiten Ausländerbehörde nur mit Termin: Mo, Di, Mi und Do 07:30-11:30 und 13:30-16:00 Uhr. Fr 07:30-12:00 Uhr. Telefonische Sprechzeiten: Di 13:00-15:00 Uhr. Do 07:30-11:30 Uhr.