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  1. Als incorporated (abgekürzt inc.) gelten Unternehmen in den USA, die nach dem geltenden Gesellschaftsrecht eines dortigen Bundesstaates im Handelsregister eingetragen wurden. Es ist nicht zwingend notwendig, dass ein Unternehmen seinen Sitz in dem Bundesstaat hat, in dem es eingetragen wurde ( Gründungstheorie ).

  2. Bei der Rechtsform der US-amerikanischen US Corporation (Inc) handelt es sich um eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit in Form einer Kapitalgesellschaft. Das Kapital der Gesellschaft wird durch Shareholders (Aktionäre) aufgebracht.

  3. Limited Liability Company (LLC), C-Corporation (Inc) und Limited Partnership (LP) – die USA bieten verschiedene Rechtsformen, die sich je nach genauer Situation für unterschiedliche Vorhaben am besten eignen.

  4. Nicht alle Rechtsformen eignen sich deshalb für ausländische Unternehmer, die nicht in den USA ansässig sind (sogenannte “non-residents” oder – wenig schmeichelhaft – auch “non-resident aliens” genannt), bzw. machen manche Rechtsformen in der Regel nicht den geringsten Sinn, so dass sich für non-residents die Auswahl auf wenige Rechtsformen reduziert. Es sei denn, es sind an ...

  5. Die am häufigsten verwendeten Rechtsformen in den USA sind die Limited Liability Company (LLC) und die C-Corporation (im Deutschen häufig als „Inc.“ bezeichnet). Wir empfehlen unseren Mandanten auch noch die Limited Partnership (LP) – mehr dazu unten.

  6. Eine Firmengründung in den USA bieten wir, abhängig vom gewünschten US-Bundesstaat und der gewählten Rechtsform, zu einem einmaligen Gründungspreis von 650,00 EUR (zzgl. gesetzl. MwSt.) an. In unserer USA-Broschüre erhalten Sie Informationen zur Gründung einer US-Gesellschaft. Unser FAQ zur Gründung einer Gesellschaft in den USA finden Sie hier.