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  1. Die Aktiengesellschaft (AG) nach deutschem Gesellschaftsrecht ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital aus Aktien besteht. Dieser Artikel behandelt die Aktiengesellschaft in Deutschland. Für allgemeine Informationen zur Aktiengesellschaft, wie bspw. geschichtliche Hintergründe siehe Artikel → Aktiengesellschaft .

  2. In Deutschland gibt es folgende Typen von Kapitalgesellschaften, (vgl. auch Abs. 1 Nr. 2 UmwG sowie die Überschrift zum zweiten Abschnitt des 3. Buchs des HGB, die sämtliche rechnungslegungspflichtigen Gesellschaften benennt): die Aktiengesellschaft (AG) mit der besonderen Form der Europäischen Gesellschaft (SE),

  3. Aktiengesellschaften (AGs) sind Kapitalgesellschaften, ihre Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz (AktG). Die Teilhaber einer AG heißen Aktionäre. Eine Aktiengesellschaft (AG) ist von ihrer Rechtsform her eine Kapitalgesellschaft.

  4. Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Firmenbezeichnung den Zusatz oder die Abkürzung AG enthält. Erfahren Sie mehr über die Gründung, das Grundkapital, die Organe und die Haftung einer AG.