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  1. Eine Berufsschule bildet im deutschsprachigen Raum den schulischen Teil der dualen Berufsbildung. Ihre Vorläufer sind die um 1800 gegründete Feiertagsschule und die Fortbildungsschulen in Preußen ab 1874, die dort 1934 zu zentralen Berufsschulen zusammengefasst wurden.

  2. Als Berufsausbildung (auch berufliche Bildung) wird im weiteren Sinne jede Ausbildung bezeichnet, die jemanden dazu befähigt, einen Beruf auszuüben. Nicht zur Berufsausbildung gehört damit u. a. die berufliche Weiterbildung, da deren Ziel lediglich ist, das Wissens und die Fertigkeiten der Person an geänderte Anforderungen anpassen.