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  1. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland. Daraus werden – wie allgemein aus dem Bürgerrecht – für Bundesbürger spezifische Rechte und Pflichten hergeleitet.

  2. Einbürgerung. Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie sich einbürgern lassen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Einbürgerung bietet Ihnen politische Partizipation, rechtliche Gleichstellung und weitere Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe.

  3. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist ein starkes Bekenntnis zu Deutschland. Foto: picture alliance / Laci Perenyi. Etwa 14 Prozent der Bevölkerung in Deutschland haben keinen...

  4. Durch Art. 16 Abs. 1 GG wird die deutsche Staatsangehörigkeit besonders geschützt: Sie darf nicht entzogen werden, sondern kann nur auf Grund eines Gesetzes und nur dann verloren gehen, wenn...

  5. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland. Daraus werden – wie allgemein aus dem Bürgerrecht – für Bundesbürger spezifische Rechte und Pflichten hergeleitet.