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  1. Der Studiengang dient dem Ziel, eine rechtstheoretische Weiterbildung zu ermöglichen, die in der fachlichen Breite mit der entsprechenden fächerübergreifenden Vernetzung alle diejenigen Rechtsgebiete umfasst, die nach der Juristenausbildungsordnung auch für das erste und zweite juristische Staatsexamen Pflichtbestandteil sind.

  2. www.assessorreferent.de › downloads › Assref StudienbeschreibungAssessorreferent/in jur. (FSH)

    Der Studiengang Assessorreferent/in jur. (FSH) ermöglicht dem Absolventen die Durchführung von qualifizierten materiell-rechtlichen und prozessualen Aufgaben in allen Bereichen der Justiz und der Wirtschaft. Durch den in der rechtlichen Praxis geringeren

  3. 21. Feb. 2024 · Befugnisse und Unterschied zwischen Assessor und Rechtsanwalt. Während der Titel des Assessors des Rechts das Bestehen der Zweiten juristischen Prüfung markiert (s.o.), ist er indessen nicht mit ...

  4. www.anwalt24.de › lexikon › assessorAssessor | anwalt24.de

    Assessor. Information. Jurist, der das 2. juristische Staatsexamen bestanden hat. Mit Bestehen des ersten juristischen Staatsexamens darf sich der Absolvent Jurist, mit Bestehen des zweiten Staatsexamens Volljurist oder Assessor nennen. Früher wurde mit dem Anhang der Bezeichnung "Assessor" an die jeweilige Fachrichtung klargestellt, dass sich ...

  5. ich möchte eine weiterbildung beginnen und habe mich bei der fsh über den assessorreferent jur. erkundigt. bevor ich mich anmelde wollte ich aber erst ein paar infos. kann mir irgendjemand erfahrungberichte zu der FSH (Saarbrücken) oder den lehrgang geben?

  6. Assessorreferent jur. FSH Vermittlung von rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnissen, die die Gebiete der Rechtswissenschaften umfassen, die nach der Juristenausbildungsordnung für das erste und zweite Staatsexamen Pflichtbestandteil sind Voraussetzungen: qualifizierte rechtliche Vorbildung (z. B. Rechtsanwalts- und ...

  7. de.wikipedia.org › wiki › AssessorAssessor – Wikipedia

    Assessor. Assessor und Assessorin (von lateinisch assessor bzw. adsessor „Beisitzer, Gehilfe (im Amt)“; Abkürzungen: Ass., Assess.) sind in Deutschland Berufs- und Dienstbezeichnungen, etwa als Regierungsassessor, Studienassessor, Rechtsassessor ( Assessor iuris ), Bergassessor, Brandassessor oder Bauassessor.