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  1. Dieser Paragraph regelt, wann erwerbsfähige Leistungsberechtigte das Bürgergeld verlieren können, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Dazu gehören z.B. die Weigerung, eine zumutbare Arbeit anzunehmen oder das Einkommen zu vermindern.

    • 31A SGB 2

      (7) Abweichend von Absatz 4 Satz 1 entfällt der...

    • 31 AufenthG

      § 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten. (1) Die...

  2. § 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten. (1) Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn. 1.

  3. Abgabenordnung (AO) § 31. Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen. (1) Die Finanzbehörden sind verpflichtet, Besteuerungsgrundlagen, Steuermessbeträge und Steuerbeträge an Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich der Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, zur Festsetzung von solchen Abgaben ...

  4. In den Fällen des § 31a Absatz 1 Satz 6 ist die Minderung ab dem Zeitpunkt der Pflichterfüllung oder der Erklärung der Bereitschaft zur Pflichterfüllung aufzuheben, soweit der Minderungszeit-raum mindestens einen Monat betragen hat, andernfalls nach Ablauf dieses Monats.

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  5. 1 Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung wird im gesamten Veranlagungszeitraum entweder durch die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 oder durch Kindergeld nach Abschnitt X bewirkt. 2 Soweit das Kindergeld dafür nicht erforde...

  6. 1 Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung wird im gesamten Veranlagungszeitraum entweder durch die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 oder durch Kindergeld nach Abschnitt X bewirkt. 2 Soweit das Kindergeld dafür nicht ...

  7. 1Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung wird im gesamten Veranlagungszeitraum entweder durch die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 oder durch Kindergeld nach Abschnitt X bewirkt. 2Soweit das Kindergeld dafür nicht ...