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  1. Dieser Paragraph regelt den Anspruch auf Krankengeld für Versicherte, die zur Pflege ihres erkrankten oder behinderten Kindes freistellen müssen. Er enthält die Voraussetzungen, die Dauer, das Betrag und die Freistellung von der Arbeitsleistung.

  2. (1) 1 Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Leb...

  3. Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen und die Höhe des Krankengeldes für Versicherte, die zur Pflege eines erkrankten Kindes freigestellt werden. Er enthält auch Bestimmungen über die Dauer, die Anrechnung und die Anzeige des Krankengeldes sowie über die Freistellung von der Arbeitsleistung.

  4. (1) 1 Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Leb...

  5. 30. Dez. 2023 · § 45 Abs. 4 SGB V sieht einen längeren Anspruch als zehn bzw. 20 Tage auf das Kinder-Krankengeld für ein Kind vor. Dabei handelt es sich um Krankengeld zur Sicherung der Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder; dieser Anspruch wurde mit Wirkung ab 01.08.2002 in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung ...

  6. Dieser Paragraph regelt den Anspruch auf Krankengeld für Versicherte, die zur Pflege ihres kranken oder behinderten Kindes die Arbeit fernbleiben müssen. Er enthält die Voraussetzungen, die Dauer, das Betrag und die Freistellung vom Arbeitsdienst des Krankengeldes.

  7. 1. Apr. 2020 · (1) 1 Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Le...