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  1. 19. Juni 2023 · Wenn du zum Beispiel 1959 geboren bist, dann kannst du mit 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn du 64 Jahre und 2 Monate alt bist. Möchtest du früher in Rente gehen, ist das auch möglich – jedoch mit einem Abschlag. Dann musst du allerdings schon mit 63 Jahren in Rente gehen.

  2. Wer früher die Rente beziehen will, muss in der Regel Abschläge in Kauf nehmen. Die Ermittlung von Rentenbeginn und Rentenhöhe erfolgt in 4 Schritten: Rentenbeginn berechnen. Ergebnisse Rentenbeginn.

  3. Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.

  4. Das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente wird stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente jedoch bereits früher in Anspruch nehmen, allerdings mit Abschlägen.

  5. 28. Dez. 2023 · Wenn du im Jahr 1959 geboren bist, kannst du deine Rente ohne Abschläge erst mit 64 Jahren und zwei Monaten erhalten. Für diejenigen, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter jedoch auch nach 45 Beitragsjahren bei 65 Jahren.

  6. Die Geburtsjahrgänge vor 1964 müssen nicht bis zum 67 Lebensjahr warten, um ohne Abschläge früher die Altersrente zu beziehen. So können beispielsweise die Geburtsjahrgänge 1958 mit 66 Jahre und die Geburtsjahrgänge 1959 mit 66 Jahre und 2 Monate in die reguläre Altersrente ohne Abschläge gehen.

  7. Gesetzlich Rentenversicherte mit mehr als 45 Beitragsjahren können früher in Rente gehen, auch ohne Abschläge. Ab dem Geburtsjahr 1964 müssen sie allerdings mindestens 65 Jahre alt sein: Tabelle Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte. Wer noch früher gehen möchte, kann das bereits nach dem 63.